Mietvertrag als Nachweis nötig?
Da Mietverträge nicht zwingend schriftlich gemacht werden müssen, kann das Finanzamt auch keine verlangen, wenn es keine gibt. Es könnte noch härter kommen: du könntest bar bezahlt haben.
Es gibt in der Regel gängige Berechnungen, von einer Warmmiete die Kaltmiete zu ermitteln (in der Regel ist Warmmiete = Kaltmiete *1,2).
Jenseits davon hat Berlin eine Kulanzregelung für ein Jahr, in dem keine ZWS anfällt.
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Lok1,
25.06.2018
- Mietvertrag als Nachweis nötig? - Alfred, 25.06.2018
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René,
14.07.2018
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Lok1,
14.07.2018
- Mietvertrag als Nachweis nötig? - René, 15.07.2018
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Lok1,
14.07.2018