2 Mietverträge = Steuer???

René ⌂ @, Samstag, 14.07.2018 (vor 2143 Tagen) @ Steal_Sheep

Aus eigener Erfahrung, gerade auch in Berlin: Es gibt höchstrichterliche Urteile, nach denen Vermieter davon ausgehen müssen, dass in WGs immer mal wieder jemand ein- und auszieht. Wenn ihr also die Wohnung als Wohngemeinschaft gemietet habt (und nicht als Paar, was sich auseinandergelebt hat), müsst ihr nur von eurem Vermieter die Änderung verlangen - im Zweifel vor Gericht. Wenn er sich dummstellt, kann das zwei Instanzen und ca. 1,5 Jahre dauern. Jenseits davon: Er wohnt da nicht mehr, ist ausgezogen - und hat das sicherlich den Meldebehörden kund getan. Wohnungen meldet man durch Ein- und Auszüge, nicht durch An- und Abmietungen.


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