2 Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus in Pritzwalk
Nach Satzung der Kommune: Ja.
Es sei denn, man könnte diese Wohnungen zusammenlegen (z.B. mittels Durchgangstür), so dass sie mangels Abgeschlossenheit wie eine zu werten ist.
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JS,
01.03.2018
- 2 Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus in Pritzwalk - René, 14.07.2018