2 Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus in Pritzwalk

René ⌂ @, Samstag, 14.07.2018 (vor 2522 Tagen) @ JS

Nach Satzung der Kommune: Ja.

Es sei denn, man könnte diese Wohnungen zusammenlegen (z.B. mittels Durchgangstür), so dass sie mangels Abgeschlossenheit wie eine zu werten ist.


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