Einkommensteuer und Zweitwohnungsteuer am Ort der Nebenwohnung

Alfred @, Samstag, 14.07.2018 (vor 2363 Tagen) @ René

Wird eine ledige Person am Ort der Nebenwohnung zur Einkommensteuer herangezogen, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit die melderechtliche Registrierung falsch (Abgabe der Einkommensteuererklärung dort, wo man sich überwiegend aufhält). Das ist keine Unterstellung sondern eine sachliche Feststellung, die keiner Entschuldigung bedarf.

Die Zweitwohnungsteuer richtet sich fast ausschließlich nach dem Melderecht (Hauptwohnung dort, wo man sich überwiegend aufhält).


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