Einkommensteuer und Zweitwohnungsteuer am Ort der Nebenwohnung
Wird eine ledige Person am Ort der Nebenwohnung zur Einkommensteuer herangezogen, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit die melderechtliche Registrierung falsch (Abgabe der Einkommensteuererklärung dort, wo man sich überwiegend aufhält). Das ist keine Unterstellung sondern eine sachliche Feststellung, die keiner Entschuldigung bedarf.
Die Zweitwohnungsteuer richtet sich fast ausschließlich nach dem Melderecht (Hauptwohnung dort, wo man sich überwiegend aufhält).
gesamter Thread:
- Einkommenssteuer und Zweitwohnsitzsteuer am Zweitwohnsitz? -
MarieM,
19.03.2018
- Einkommenssteuer und Zweitwohnsitzsteuer am Zweitwohnsitz? -
Rebell,
20.03.2018
- Einkommenssteuer und Zweitwohnsitzsteuer am Zweitwohnsitz? -
MarieM,
24.03.2018
- Einkommenssteuer und Zweitwohnsitzsteuer am Zweitwohnsitz? -
René,
14.07.2018
- Einkommensteuer und Zweitwohnungsteuer am Ort der Nebenwohnung - Alfred, 14.07.2018
- Einkommenssteuer und Zweitwohnsitzsteuer am Zweitwohnsitz? -
René,
14.07.2018
- Einkommenssteuer und Zweitwohnsitzsteuer am Zweitwohnsitz? -
MarieM,
24.03.2018
- Einkommenssteuer und Zweitwohnsitzsteuer am Zweitwohnsitz? -
Rebell,
20.03.2018