Hilfe

anka @, Donnerstag, 08.03.2007 (vor 6668 Tagen)

Hallo,

ich brauche mal eure Hilfe, weil ich bisher auf meine Frage keine Antworte bekommen oder gefunden habe. Hier meine Situation:

Ich , weiblich, habe eine Lebenspartnerin und werde künftig in Köln und Hamburg abeiten müssen. Mein Hauptwohnsitz wird Köln sein. Muss ich dann für eine Wohnung in Hamburg ZWS zahlen> Ich nutze die Wohnung nur in der Woche ein paar Tage, wenn ich in Hamburg arbeite. Oder ist es besser meinen Hauptwohnsitz in Hamburg zu haben und in Köln ohne Anmeldung zu wohnen>

Ich hoffe es kann mir hier jemand eine Antwort geben.

Vielen Dank schon mal jetzt
Anka

Hilfe

Christian @, Donnerstag, 08.03.2007 (vor 6668 Tagen) @ anka

Hallo Anka,

Lebenspartnerin = (eingetragene) Lebenspartnerschaft>

Wenn ja, ist, soziologisch gesehen, die Hauptwohnung grundsätzlich dort, wo die gemeinsame Wohnung ist. Die andere genutzte Wohnung ist dann die Nebenwohnung (zumindest nach Meldegesetz NRW und Melderechtrahmengesetz).
Nicht anmelden ist natürlich immer eine Möglichkeit, aber keine ethisch betrachtet keine gute und gleichzeitig eine Ordnungswidrigkeit. Bußgeld bis EURO 1.000,--

Noch Fragen

Gruß

Hilfe

anka @, Montag, 12.03.2007 (vor 6664 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

Danke für deine Antwort. Ich habe aber noch eine Frage:

Wir haben keine eingetragene Lebenspartnerschaft. Wenn ich nun also in Hamburg meinen Zweitwohnsitz anmelde, muss ich dann Zweitwohnsitzsteuer zahlen>

Gruß
Anka

Hilfe

Christian @, Montag, 12.03.2007 (vor 6664 Tagen) @ anka

Hallo Anka,

also eine „wilde Lebenspartnerschaft“ :-) und damit keine melderechtliche Bindungswirkung.

Ob bei Meldung mit Nebenwohnung in Hamburg die ZWSt anfällt, hängt von mehreren Faktoren ab. Echte Hanseaten wie die Hamburger haben andere Bräuche und Sitten als z.B. der Stamm der Bajuwaren. Einer davon ist die Wohnungsdefinition:

„Wohnung im Sinne des Hamburger Zweitwohnungsteuergesetzes ist jede rechtlich zulässig bewohnbare Gesamtheit von Räumen, die eine selbständige Haushaltsführung ermöglicht und mit einer Küche oder Kochgelegenheit, einem mit Bad- oder Duscheinrichtung versehenen Waschraum und einer in der Wohnung befindlichen Toilette mit Wasserspülung ausgestattet ist.“

Zweitens muss diese Wohnung innegehabt werden - da könnte entscheidend sein, wie der Mietvertrag aussieht.

Drittens müsste eigentlich auch die Kölner Wohnung diesen Ansprüchen genügen - das könnten die Hamburger aber anders sehen. Ggf. liefe das dann auf eine gerichtliche Auseinadersetzung hinaus.

Gibt noch ein paar andere Dinge, die Einfluss haben könnten, ich will aber keine Kaffeesatz-Leserei betreiben.

Ganz allgemein zur Wohnsitzfrage:
Eine unmittelbare Verbindung zwischen Wohnsitz und Melderecht gibt es nicht - allenfalls Schnittmengen. Aber vermutlich geht es Dir auch gar nicht um den Wohnsitz, sondern um Haupt- und Nebenwohnung. Mal genau prüfen, ob Köln nicht evtl. Deine alleinige Wohnung ist/sein könnte.

Noch Fragen

Gruß