2 Wohnungen in einer Stadt

René ⌂ @, Samstag, 14.07.2018 (vor 2136 Tagen) @ Mike11

Die gedankliche Logik ist falsch. Oder sagen wir anders: es gibt einen offiziellen und einen nichtoffiziellen Grund für die ZWS.

Der Offizielle ist i.d.R. so: Man möchte das Innehaben einer weiteren Wohnung als Zeichen persönlicher Leistungsfähigkeit besteuern.

Der Inoffizielle ist i.d.R. so: Wir führen die Steuer ein, damit mehr Leute sich ummelden, damit wir in dessen Folge höhere Schlüsseluweisungen erhalten.

Letzteres äußern gerne mal Kommunalpolitiker, es steht auch in den Zeitungen - nur diese Logik würde nie einer juristischen Auseinandersetzen stand halten. Eine kommunale Steuer, die darauf abzielt, bundes- bzw. landesrechtlich geregelte Verteilungsschlüssel zu manipulieren, wäre schlicht ein Verfassungsbruch. Folglich wurde auch diese Regelung gekippt - im Sinne der Gleichheit.

Eine Befreiung bei Drittwohnungen, meine Einschätzung als Nichtjurist, würde genauso unzulässig werden. Denn dieses Zeichen der persönlichen Leistungsfähigkeit, was bei einer zweiten Wohnung gegeben sei, ist ja erst recht bei einer Dritten gegeben. Ferner stellt sich dann auch die Frage, welchen Zweck es denn hätte, eine Dritte zu haben.


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