Schadensbegrenzung eines Versehens

bert @, Donnerstag, 08.03.2007 (vor 6668 Tagen)

Hallo,

ich bin aus Unwissenheit (und zugegeben: auch aus grober Faulheit) in das Zweitwohnungssteuerfettnäpfchen getreten.
Ich habe in der scheinbar falschen Annahme, mein noch gültiger Mietvertrag in Erfurt würde eine zentrale Rolle bei der Bewertung als Zweitwohnung spielen, die von mir unterviermietete Wohnung in Erfurt als Zweitwohnung gemeldet, ohne dabei an mögliche Konsequenzen zu denken. Nach drei Monaten hörte ich von der Steuer und habe den Nebenwohnsitz abgemeldet. Jetzt da ich es greifbar schwarz auf weiß vor mir habe (Erklärung zur Zweitwohnsitzsteuer, für die drei Monate), ist es scheinbar schon zu spät um eine rückwirkende Abmeldung zugestanden zu bekommen (die Daten seien schon geflossen, so das Einwohnermeldeamt in Erfurt). Habe ich noch Möglichkeiten zur Schadensbegrenzung eines Versehens> Vielen Dank schon mal.

Schadensbegrenzung eines Versehens

Christian @, Donnerstag, 08.03.2007 (vor 6668 Tagen) @ bert

Hallo Bert,

„Die Daten sind schon geflossen“ - den Satz merke ich mir.

Ansonsten, na, da streiten sich die Gelehrten - oder die deutschen Volksstämme. Betrachten wir das Problem mal aus wissenschaftlichem Interesse.

Ob Erfurt Dein Zweitwohnsitz ist oder nicht, hängt eigentlich davon ab, ob Du die Absicht hast, diese Wohnung (irgendwann) mal (wieder) zu benutzen. Der Umstand, dass Du immer noch der Mieter bist, lässt jedenfalls darauf schließen.

Eine „Erklärung zur Zweitwohnsitzsteuer“, wie Du schreibst, ist mir bei meinen Forschungen auf diesem Fachgebiet noch nicht untergekommen.

Ein anderes, ebenfalls sehr interessantes Forschungsgebiet menschlicher Daseinsformen ist die Zweitwohnungsteuer. Nun hat die aber nichts mit dem Wohnsitz zu tun. Da geht es darum, ob jemand mehr als eine Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf innehat. Bei einer vermieteten Wohnung kann davon kaum die Rede sein, denn dann dient die Wohnung der Einkommenserzielung und stellt keine Einkommensverwendung dar. So gesehen dürfte eine Zweitwohnungsteuer nicht erhoben werden. Aber das ist nur einer von vielen sozialen Aspekten.

Betrachtet man, immer noch streng wissenschaftlich, sozusagen mit der Lesebrille, die Erklärung zur Zweitwohnungsteuer der Stadt Erfurt, scheint die Lösung nahe zu sein. Bei genauem Lesen müsste da ein Satz stehen, der jeden Kundigen in Entzücken versetzt und in etwa lautet:
„Die Nebenwohnung ist keine Zweitwohnung im Sinne des § 2 ZwStSErf, weil … die Wohnung nachweislich ganz oder überwiegend zum Zwecke der Einkommenserzielung (als Geld- und Vermögensanlage) gehalten bzw. durch den Inhaber oder seine Angehörigen vermietet und nur für einen Zeitraum von weniger als drei Monaten im Kalenderjahr genutzt wird.“

Du hast die Quelle ja vielleicht vor Dir liegen. Prüfe bitte, ob das so ist. Und ein (Unter-)Mietvertrag wäre für mich ein hinreichender Nachweis

Noch Fragen>

Gruß

Schadensbegrenzung eines Versehens

bert @, Freitag, 09.03.2007 (vor 6667 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

entschuldige bitte meine laienhafte Ignoranz gegenüber der Unterscheidung von Wohnsitz und Wohnung...ich erkundete etwas übermütig neues Gebiet :-)
Betrachtet man es wissentschaftlich, hast du natürlich völlig recht. Auch lesen will gelernt sein!
Vielen Dank für's Augenöffnen.
bert