Stura DD: Hinweise zum Ausfüllen des Formulars...
Jim, Samstag, 28.01.2006 (vor 7247 Tagen)
Hi,
nur falls ihrs noch nicht gesehn habt, der Stura hat paar nütliche Hinweise und ein Musterschreiben ins Netz gehangen:
http://www.stura.tu-dresden.de/dienstleistungen/zweitwhgsteuer
Gruß,
Jim
Stura DD: Hinweise zum Ausfüllen des Formulars...
Thomas Weihermüller
, Dresden, Sonntag, 29.01.2006 (vor 7246 Tagen) @ Jim
Zu den Internet-Hinweisen des Studentenrates der TU Dresden seien folgende Anmerkungen gestattet:
a.) Die Erklärungsbögen zur Zweitwohnungssteuer sollten zur Vermeidung von Rechtsnachteilen von den Betroffenen ordnungsgemäß ausgefüllt und fristgemäß an die Stadt Dresden eingereicht werden. Selbstverständlich ist es zulässig, den vom StuRa Dresden vorgeschlagenen Text *zusätzlich* auf dem Formular anzubringen.
b.) Lediglich zur Klarstellung: Rechtsmittel (Widerspruch und weiterführend gegebenenfalls gerichtliche Klage) können nur gegen den *Steuerbescheid* erhoben werden, *nicht* gegen die (derzeit laufende) Abforderung der Steuererklärung.
c.) Und noch eine kleine Korrektur zum Schluß: Auch das im StuRa-Text erwähnte Urteil mit dem Aktenzeichen 5 A 118/04 stammt vom Verwaltungsgericht Lüneburg (und nicht, wie vom StuRa angegeben, vom Niedersächsischen OVG):
http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp>Ind=0550020040001185%20A
Dieses Urteil ist ebenfalls bisher nicht rechtskräftig.
Thomas Weihermüller
Leiter Steueramt
Landeshauptstadt Dresden
Stura DD: Hinweise zum Ausfüllen des Formulars...
René
, Dienstag, 31.01.2006 (vor 7244 Tagen) @ Jim
Habe das Schreiben schon gesehen. Meine Gedanken:
1. Was bringt es, das Schreiben so spät wie möglich einzureichen> Klar, wir können die paar Beamten in der Stadtverwaltung etwas ärgern. Und> Vielleicht erhaschen wir uns auch ein paar Cents Zinsvorteil. Prima!
2. Bankverbindung weglassen -> sollte jeder selber wissen, wie "bequem" er es haben möchte.
3. Das es noch nicht verbindlich ist, ist klar. Gut man kanns argumentativ sicher einbauen.