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Christian @, Donnerstag, 08.03.2007 (vor 6714 Tagen) @ anka

Hallo Anka,

Lebenspartnerin = (eingetragene) Lebenspartnerschaft>

Wenn ja, ist, soziologisch gesehen, die Hauptwohnung grundsätzlich dort, wo die gemeinsame Wohnung ist. Die andere genutzte Wohnung ist dann die Nebenwohnung (zumindest nach Meldegesetz NRW und Melderechtrahmengesetz).
Nicht anmelden ist natürlich immer eine Möglichkeit, aber keine ethisch betrachtet keine gute und gleichzeitig eine Ordnungswidrigkeit. Bußgeld bis EURO 1.000,--

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Gruß


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