Zweitwohnsitzsteuer umgehbar?

Alfred @, Donnerstag, 02.08.2018 (vor 2307 Tagen) @ Mizzle

Melderechtlich ist für Verheiratete die gemeinsame eheliche Wohnung die Hauptwohnung. Die Wohnung in Mannheim ist also für die Dauer der Nutzung als Nebenwohnung zu registrieren.

D.h. ich werde 8 Monate in Mannheim wohnen.

Für diesen Zeitraum ist die Mannheimer Wohnung als Nebenwohnung zu registrieren und wird während dieser Zeit vorwiegend genutzt. Für die Berechnung der vorwiegenden Nutzung ist dieser Zeitraum von Bedeutung – nicht das ganze Jahr. Wird die gemietete Wohnung in der übrigen Zeit untervermietet und nicht für den eigenen persönlichen Lebensbedarf genutzt, ist sie für den Mieter melderechtlich irrelevant.

Am Rande: Das Geschwurbel mit den Wohnsitzen in der Mannheimer Satzung ist allenfalls als Beleg für bürokratische Unfähigkeit geeignet. Seriös ist es nicht.


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