Beide Ehegatten von Zweitwohnungsteuer befreit?
Die melderechtliche Registrierung mit Nebenwohnung in München ist sicherlich möglich und führt zur Zweitwohnungsteuer, da keine beruflichen Gründe vorliegen.
Zu prüfen wäre allenfalls, ob eine melderechtliche Registrierung zwingend erforderlich ist – ein besuchsweiser Aufenthalt wäre nicht meldepflichtig. Bei einem längeren Aufenthalt als zwei Tage pro Woche könnte die Stadt M. auf die Idee kommen, dass die vorwiegend gemeinsam genutzte Wohnung in M. liegt und diese als Hauptwohnung zu registrieren. Statt „pro Woche im Schnitt ca. 2 Tage“ besser formulieren: „maximal 2 Tage pro Woche“.
Für die Ehefrau dürfte keine ZWSt anfallen.
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joe123,
04.09.2018
- Beide Ehegatten von Zweitwohnungsteuer befreit? - Alfred, 06.09.2018