München - als Haupt- oder Nebenwohnung?

Alfred @, Donnerstag, 27.09.2018 (vor 2031 Tagen) @ macaron

Wenn der Aufenthalt am Arbeitsort erst mal nur für bis zu sechs Monaten vorgesehen ist, brauchst Du Dich dort melderechtlich überhaupt nicht registrieren zu lassen. München bleibt für diese Zeit melderechtlich Deine alleinige Wohnung. Nach sechs Monaten erfolgt die Meldung dann rückwirkend wie bereits beschrieben.

Der Begriff Wohnsitz kommt im Melderecht überhaupt nicht vor und ist bei der Zweitwohnungsteuer bedeutungslos.


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