Zahlung Zweitwohnungsteuer
Ich bin weder Mieter noch Eigentümer, habe dort nichts gezahlt, nur eine jederzeit widderrufbare Wohngelegenheit, da mein Freund dort wohnt.
Gut, damit bist Du nicht „Inhaber“ der Nebenwohnung und auch nicht steuerpflichtig.
Und nein, ich habe noch keinen Bescheid abgegeben.
Das verstehe ich so, dass Du keine Erklärung zur Zweitwohnungsteuer abgegeben hast.
Du hattest geschrieben, dass Du einen Brief mit der Aufforderung zur Nachzahlung dieser Zweitwohnsteuer erhalten hast. Von wann ist dieser Brief und steht da „Bescheid zur ZWSt“ oder ähnliches darüber und enthält der „Brief“ eine Rechtsbehelfsbelehrung?. Wenn die Frist noch nicht abgelaufen ist, kann man dagegen vorgehen.
Welche Briefe hat die Stadt bisher an Dich geschickt, die nicht weitergeleitet wurden?
Ggf. über das Forum per Mail an mich.
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- Zahlung Zweitwohnsteuer -
bini91,
26.11.2018
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Alfred,
26.11.2018
- Zahlung Zweitwohnungssteuer -
bini91,
27.11.2018
- Zahlung Zweitwohnungsteuer - Alfred, 29.11.2018
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bini91,
27.11.2018
- Zahlung Zweitwohnungssteuer -
Alfred,
26.11.2018