Nachträgliche Korrektur des Meldestatus
Ich möchte Euren juristischen Rat.
Rechtsberatung findet hier nicht statt - nur Meinungsaustausch
Die Dortmunder Wohnung steht also im Personalausweis als Hauptwohnung, im Dortmunder Melderegister aber als Nebenwohnung.
Meine Meinung dazu:
Wer da einen Fehler gemacht hat, ist eigentlich eine müßige Frage. Das Dortmunder Einwohnermeldeamt müsste die die rückwirkende Berichtigung des Melderegisters eigentlich ohne weiteres vornehmen - es ist dazu verpflichtet.
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- Nachträgliche Korrektur des Meldestatus -
s.,
05.12.2018
- Nachträgliche Korrektur des Meldestatus - Alfred, 05.12.2018