Wann wird Pflegeaufenthalt zu einem Grund den Wohnsitz zu ändern?
Hallo,
vielen Dank für die Einrichtung dieser Seite. Ich hätte da auch mal eine Frage.
Person A ist Mieter einer Wohnung in Berlin.
Person A ist zurzeit nicht in der Lage allein zu leben aufgrund von Krankheit, bei der nicht klar ist, ob sie vorübergehender Natur ist.
Aus diesem Grund möchte Person A zu Person B ziehen, um sich von Person B pflegen zu lassen. Person B besitzt ein Haus in Berlin und könnte Person A in ein Zimmer ihres Hauses aufnehmen.
Person A möchte ihre Wohnung beibehalten und beabsichtigt weiter die Miete für die bisherige Mietwohnung zahlen.
Die Wohnung und das Haus liegen in räumlicher Nähe (ca. 1km entfernt).
Wielange darf sich Person A jetzt im Haus von Person B pflegen lassen, ohne dass sich Person A im Haus von Person B anmelden muss?
Wie kann die zuständige Behörde erfahren, dass Person A von Person B gepflegt wird?
Viele Grüße
Paulchens Panther