Nicht als ZWS-Zahler erfasst
Hallo,
ich habe seit 5 Jahren einen Zweitwohnsitz gemeldet. Vor ca. 4 Jahren wurde die ZWS in der Stadt eingeführt - aber ich wurde darauf nie kontaktiert, d.h. ich habe auch nie eine Zahlungsaufforderung bekommen.
Bin ich verpflichtet, mich zu melden und nachzufragen?
Würde ich dann für alle Jahre nachzahlen müssen?
Vielen Dank!
Nicht als ZWSt-Zahler erfasst
Die Fragen lassen sich nur dann einigermaßen präzise beantworten, wenn man die kommunale ZWSt-Satzung kennt.
In welcher Stadt bist Du mit Nebenwohnung registriert?
Nicht als ZWSt-Zahler erfasst
Hallo Alfred,
mein Zweitwohnsitz ist in Siegen, NRW.
Nicht als ZWSt-Zahler erfasst
Gem. der derzeit gültigen Satzung (seit 2017) bist Du Deiner Meldepflicht nachgekommen und musst nichts unternehmen. Die alte Satzung ist im Netz nicht mehr zu finden - da muss ich noch suchen. Ergebnis fraglich.
Forderungen können 2019 rückwirkend bis zum 01.01.2015 geltend gemacht werden.
Nicht als ZWSt-Zahler erfasst
Alles klar, ganz herzlichen Dank!!
Nicht als ZWSt-Zahler erfasst
Satzung von 2015 besagt nichts anderes.
Nicht als ZWSt-Zahler erfasst
Super - vielen herzlichen Dank!!!