Nicht als ZWSt-Zahler erfasst
Gem. der derzeit gültigen Satzung (seit 2017) bist Du Deiner Meldepflicht nachgekommen und musst nichts unternehmen. Die alte Satzung ist im Netz nicht mehr zu finden - da muss ich noch suchen. Ergebnis fraglich.
Forderungen können 2019 rückwirkend bis zum 01.01.2015 geltend gemacht werden.
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Pat53,
10.02.2019
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Alfred,
11.02.2019
- Nicht als ZWSt-Zahler erfasst - Pat53, 11.02.2019
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Alfred,
11.02.2019
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Alfred,
12.02.2019
- Nicht als ZWSt-Zahler erfasst - Pat53, 14.02.2019
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12.02.2019
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Alfred,
11.02.2019