Nicht als ZWSt-Zahler erfasst

Alfred @, Montag, 11.02.2019 (vor 2334 Tagen) @ Pat53

Gem. der derzeit gültigen Satzung (seit 2017) bist Du Deiner Meldepflicht nachgekommen und musst nichts unternehmen. Die alte Satzung ist im Netz nicht mehr zu finden - da muss ich noch suchen. Ergebnis fraglich.

Forderungen können 2019 rückwirkend bis zum 01.01.2015 geltend gemacht werden.


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