Den Kindern zuliebe dem Vermieter den Auszug nicht benannt
kaempfer-natur, Donnerstag, 21.02.2019 (vor 2138 Tagen)
Hallo erst einmal.
Ich bin beruflich nach Mönchengladbach gezogen und habe meine Wohnung in Bochum verlassen. Da meine zwei Söhne noch dort wohnen und ich Angst habe, dass der Vermieter sie entweder dann vor die Tür setzt oder die Miete extrem erhöht, habe ich nichts gesagt. In Mönchengladbach habe ich mich angemeldet und diese Wohnung als Zweitwohnsitz benannt. Nun meine Fragen:
Welche Wohnung ist nun die Nebenwohnung?
Wenn Bochum als Zweitwohnsitz gilt, wird die Kaltmiete gedrittelt (da außer mir noch zwei Söhne gemeldet sind) oder wird die Steuer von der kompletten Kaltmiete berechnet?
Ich danke schon einmal im voraus für die Mühe.
Den Kindern zuliebe dem Vermieter den Auszug nicht benannt
Alfred , Freitag, 22.02.2019 (vor 2137 Tagen) @ kaempfer-natur
Melderechtlich
- ist das Mieten einer Wohnung bedeutungslos, wenn die Wohnung nicht auch zum Wohnen genutzt wird,
- wenn „Wohnung ... verlassen“ bedeutet, dass Du aus der Bochumer Wohnung ausgezogen bist, scheint deswegen hier eine Ordnungswidrigkeit vorzuliegen. Richtig wäre dann die Registrierung mit alleiniger Wohnung in Mönchengladbach.
Sollte die Wohnung in Bochum durch Dich doch noch (wenn auch zeitlich weniger als die in M.) genutzt werden, wäre sie als Nebenwohnung zu registrieren. Zweitwohnungsteuer wird in voller Höhe fällig, so lange die Söhne nicht als deren Inhaber anzusehen sind
Den Kindern zuliebe dem Vermieter den Auszug nicht benannt
kaempfer-natur, Montag, 25.02.2019 (vor 2134 Tagen) @ Alfred
Erst einmal vielen lieben Dank für die schnelle Antwort. Nun habe ich noch diesbezüglich die Frage, ob es relevant ist, dass die Söhne in der Mietbescheinigung mit eingetragen sind. Kann man dann davon ausgehen, dass sie als deren Inhaber anzusehen sind?
Den Kindern zuliebe dem Vermieter den Auszug nicht benannt
Alfred , Montag, 25.02.2019 (vor 2134 Tagen) @ kaempfer-natur
Kann man dann davon ausgehen, dass sie als deren Inhaber anzusehen sind?
Wenn sie als Mitmieter eingetragen sind: ja.
Den Kindern zuliebe dem Vermieter den Auszug nicht benannt
René , Montag, 25.02.2019 (vor 2134 Tagen) @ kaempfer-natur
Da ergeben sich zwei verschiedene Szenarien:
* Man kann das mit den Söhnen durchaus als Familie und den Schwerpunkt der Familie dann in Bochum belassen. Da die weitere Wohnung beruflich veranlasst ist, würde es in M'glattbach keine Steuer fällig werden. Dazu müsstest du in Bochum allerdings noch wohnen (also gewisse Möbel und Einrichtungsgegenstände da haben plus Schlüssel).
* Man kann auch die Wohnung untervermieten. Der Vermieter muss dem zustimmen, außer er hat konkrete Gründe gegen die Söhne. Dann bist du melderechtlich - wie Alfred schreibt - raus. (ProTipp: Untermietzuschlag ist nicht zulässig. Die Änderung der Lebensumstände haben sich ja erst nach Unterzeichnung des Mietvertrages ergeben).
Den Kindern zuliebe dem Vermieter den Auszug nicht benannt
kaempfer-natur, Dienstag, 26.02.2019 (vor 2133 Tagen) @ René
Ich danke recht herzlich für die Auskunft und werde hier berichten, ob die erste Variante für uns Erfolg hat. Die zweite Variante mag ich nicht in Anspruch nehmen, da mein Vermieter die Wohnung sehr gerne zu höheren Konditionen vermitteln würde und ich mir nicht vorstellen kann, dass er dem Untermietvertrag zustimmt.
Den Kindern zuliebe dem Vermieter den Auszug nicht benannt
Alfred , Dienstag, 26.02.2019 (vor 2133 Tagen) @ kaempfer-natur
Von der 1. Variante rate ich ab. Melderechtlich wird eine Nebenwohnung in Mönchengladbach kaum durchgehen, dazu müsste man gem. Bundesmekdegesetz verheiratet sein. Zweitwohnungsteuerechtlich führt sie direkt zur Zahlungspflicht:
Auszug aus der Satzung
§ 2 Begriff der Zweitwohnung
(1) Zweitwohnung im Sinne dieser Satzung ist jede Wohnung im Sinne des Absatzes 3, die
1. dem Eigentümer oder Hauptmieter als Nebenwohnung im Sinne des Meldegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ... dient,
...
§ 4 Steuerbefreiung
Der Zweitwohnungssteuer unterliegen solche Wohnungen nicht,
...
3. die verheiratete und nicht dauernd getrennt lebende Personen aus beruflichen Gründen im Gebiet der Stadt Mönchengladbach innehaben, wenn sich die eheliche Wohnung in einer anderen Gemeinde befindet. ...
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René , Dienstag, 26.02.2019 (vor 2133 Tagen) @ Alfred
Von der 1. Variante rate ich ab. Melderechtlich wird eine Nebenwohnung in Mönchengladbach kaum durchgehen, dazu müsste man gem. Bundesmekdegesetz verheiratet sein. Zweitwohnungsteuerechtlich führt sie direkt zur Zahlungspflicht
Familie heißt nicht nur Ehepartner. Hier Kinder.
Aber du hast Recht: die Steuerbefreiung würde nicht greifen.
Zum Untermietvertrag: Er muss zustimmen - oder konkrete Gründe benennen.
Den Kindern zuliebe dem Vermieter den Auszug nicht benannt
Alfred , Mittwoch, 27.02.2019 (vor 2132 Tagen) @ René
Familie heißt nicht nur Ehepartner. Hier Kinder.
Und BMG §22, Bestimmung der Hauptwohnung, Abs. 1 lautet:
„Hauptwohnung eines verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie oder seinem Lebenspartner lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartner.“
Alternative 1 greift also auch melderechtlich nicht, wenn der Einwohner nicht verheiratet ist.