Hallo zusammen!
So, nun ist es soweit. Der Steuerbescheid ist eingetroffen. Ich soll für meine "Wohnung" (im Wohnheim, ca 16 qm) in München für dieses und letztes Jahr Zweiwohnungssteuer bezahlen. Das wären ingesamt ca. 400 Euro. Da ich meinen Hauptwohnsitz noch bei meinen Eltern (nicht in München, ein Zimmer) habe, wollte ich mich mal schlau machen, ob ich unter diesen Umständen überhaupt diese Steuer zahlen muss (insbesondere nach diversen Fällen in anderen Städten, bei denen Widerspruch eingelegt wurde).
Was kann ich also unternehmen> Ist ein Widerspruch sinnvoll> Kann ich mich irgendwo informieren (z.B. direkter Anruf bei der Stadtkämmerrei München)>
Vielen Dank schonmal.
Zweitwohnungssteuer München
Christian , Freitag, 09.03.2007 (vor 6638 Tagen) @ Jimmy
Hallo Jimmy,
ich habe mir das mal aus Sicht des Brauchtums in deutschen Ländern angeschaut.
Widerspruch im Freistaat Bayern ist nur sinnvoll, wenn man bereit ist den Rechtsweg zu beschreiten und sich dabei auch vom Bayerischen VGH nicht aufhalten lässt. Die Bayern sind in ihrer mehr als tausendjährigen Geschichte schon mit ganz anderen Leuten und Sachen fertig geworden!
Steuergegenstand der Münchner Satzung ist der besondere Aufwand für die Nebenwohnung (nicht das Innehaben einer Zweitwohnung, wie man glauben könnte). Lenkungszweck der Satzung ist die Berichtigung der Meldeverhältnisse. Das ist ein sehr nobler Zweck, denn auf diese Weise wird das Bayer. Meldegesetz, das die ordnungsgemäße Meldung allein nicht gewährleisten kann, wirkungsvoll unterstützt. Kurz: Solche Satzungen braucht das Land!
Den Aufwand hast Du zweifelsohne und musst gem. Satzung zahlen. Ob Deine melderechtlichen Verhältnisse stimmen, kann ich erst Mal nicht beurteilen. Wenn Du Dich nicht vorwiegend in München aufhältst, bist Du dort mit Nebenwohnung richtig gemeldet und kannst natürlich Deine Meldung nicht berichtigen.
Wenn Du Widerspruch einlegen willst, musst Du folglich die Rechtmäßigkeit der Satzung bestreiten. Der Widerspruch wird abgelehnt, dann folgt die Klage beim VG München - ab hier bist Du in der Hand der >>> (Richter/Gottes/ in BY vielleicht auch der Mutter Gottes>>>)
Ein Anruf bei der Stadtkämmerei ist natürlich immer sinnvoll. Die warten geradezu darauf. Das gut geschulte, qualifizierte Personal ist immer hilfsbereit, freut sich über jeden Anruf und wird Dir erklären:
- die Steuer ist gem. Satzung berechtigt (stimmt)
- zur Satzung selbst werden sie vrmtl. nicht sagen (aus gutem Grund)
- Widerspruch ist sinnlos, denn er wird abgelehnt (stimmt)
- Du sollst Deine melderechtlichen Verhältnisse prüfen (ist nicht verkehrt) und Dich mit Hauptwohnung in München melden (das muss nicht stimmen).
Danach musst Du Dich dann entscheiden.
Noch Fragen
Gruß und Gott mit Dir Du Land der Bayern
Zweitwohnungssteuer München
FG , Dienstag, 13.03.2007 (vor 6634 Tagen) @ Christian
Noch Fragen> Ja!
» Steuergegenstand der Münchner Satzung ist der besondere Aufwand für die
» Nebenwohnung (nicht das Innehaben einer Zweitwohnung, wie man glauben
» könnte).
Wie bringe ich das mit §1 der Satzung zusammen, die da lautet:
"Die Landeshauptstadt München erhebt eine Zweitwohnungsteuer für das Innehaben einer Zweitwohnung im Stadtgebiet.">
Und warum sollte zur Satzung nichts gesagt werden, wenn selbige im Internet für jedermann einsehbar ist>
Zweitwohnungssteuer München
Christian , Dienstag, 13.03.2007 (vor 6634 Tagen) @ FG
Hallo Jimmy,
Da habe ich (zugegeben: verkürzt und auf Deinen Fall bezogen) gesagt: Steuergegenstand der Münchner Satzung ist der besondere Aufwand für die Nebenwohnung (nicht das Innehaben einer Zweitwohnung, wie man glauben könnte). Da fragst Du natürlich mit Recht.
»
» Wie bringe ich das mit §1 der Satzung zusammen, der da lautet:
» "Die Landeshauptstadt München erhebt eine Zweitwohnungsteuer für das
» Innehaben einer Zweitwohnung im Stadtgebiet.">
Das wollen sie natürlich auch, eine besondere - allerdings nicht einmalige - Variante dieser Satzung. Manche können den Hals eben nicht voll genug kriegen. Außerdem: Schreiben kann man viel, viel entscheidender ist aber, was die Gerichte erkennen. Das muss noch nicht mal in der Satzung stehen. Aber hast Du denn eine Zweitwohnung (= jede weitere Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf, die jemand neben seiner Erstwohnung innehat, das behauptet zumindest das BVerfG)> Wenn ja, trifft § 1 der landeshauptstädtischen Satzung auf Dich natürlich zu. In Deiner Ausgangsfrage klang das für mich anders.
Dann fragst Du noch:
» Und warum sollte zur Satzung nichts gesagt werden, wenn selbige im
» Internet für jedermann einsehbar ist>
Ja, eben, da steht doch alles drin. Was sollen sie dazu noch sagen> Etwa, dass es nicht stimmt, was da steht> Und/oder dass der Steuerbescheid zu Unrecht ergangen ist, weil die Satzung nicht stimmt> Oder das die Satzung im Widerspruch zum Steuerbescheid steht und der deswegen aufgehoben werden muss> Letzteres haben bisher nur wenige Städte fertig gebracht - und das teilweise sogar ohne Widerspruch bei bestandskräftigen Steuerbescheiden. Was erwartest Du denn von der Stadtverwaltung> Sollen sie allen Ernstes erklären, sie wüssten, dass ihr Handeln widerrechtlich sei>
Sun Tsu sagt dazu: Wenn Du Erfolg haben willst (=Widerspruch einlegen und ggf. durchsetzen) darfst Du nicht MIT der Satzung sondern musst GEGEN sie argumentieren.
Übrigens, die Zeit bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist wird immer kürzer.
Noch Fragen>
Gruß
Zweitwohnungssteuer München
FG , Dienstag, 13.03.2007 (vor 6634 Tagen) @ Christian
»
» Noch Fragen>
Ja. Seit wann heisse ich Jimmy>
Im übrigen, werter Christian, könnte es sein, dass Sie ein leicht - sagen wir mal - verzerrtes Bild von Mitarbeitern der öffentlichen Verwaltung haben> Das sind alles Menschen wie Du und ich (insbes. ich) und die sind genauso viel oder wenig wie Du und ich darauf aus, Menschen ungerechtfertigt zu schädigen. Zum besonderen Münchner Fall sollte noch angemerkt werden, dass die Zweitwohnungssteuer ausdrücklich gegen die Empfehlung der Stadtkämmerei beschlossen wurde (übrigens ausdrücklich und bei den Sozen absolut glaubwürdig mit fiskalischen Motiven, nicht mit Melderegisterbereinigungsmotiven) und jetzt eben - Stadtratsbeschluss ist Stadtratsbeschluss - ausgeführt werden muss.
Dieses Forum als rechtliche Hilfeleistung finde ich völlig in Ordnung. Ich bin kein Jurist, deshalb halte ich mich mit meinen Zweifeln, die ich an manche juristischen Bewertungen hier habe, zurück. (So sei nur kurz angemerkt, dass das bayrische VGH kürzlich die Münchner Satzung geprüft hat und nichts zu beanstanden hatte, worauf dann der Kläger seine Klage zurückgezogen hat) Die Zweitwohnungsteuer halte ich gleichwohl für so ziemlich den größten Mumpitz, den sich deutsche Steuerjuristen ausgedacht haben. Trotzdem würde ich mich mit Verschwörungstheorien über finstere Steuerschergen, die nichts als als Übel der Bürgerschaft im Kopf hat, etwas zurück halten.
Nix für Ungut,
F.
Zweitwohnungssteuer München
Christian , Dienstag, 13.03.2007 (vor 6634 Tagen) @ FG
Lieber F. (FG>) oder liebe F (FG>)> Bei „Jimmy“ wäre das ja klar.
Wer auf meine Frage an Jimmy antwortet, muss damit rechnen, mit Jimmy angeredet zu werden. Ansonsten ist das natürlich mein Fehler, weil ich nicht darauf geachtet habe und ziehe mir den Schuh durchaus an.
» Im übrigen, werter Christian, könnte es sein, dass Sie ein leicht - sagen wir mal - verzerrtes Bild von Mitarbeitern der öffentlichen Verwaltung haben> Das sind alles Menschen wie Du und ich (insbes. ich) und die sind genauso viel oder wenig wie Du und ich darauf aus, Menschen ungerechtfertigt zu schädigen.
Bin ich da irgendjemanden unbeabsichtigt auf den Selbstbinder oder den Blusenkragen getreten>
Hatte ich was anderes gesagt, als dass „die Verwaltung“ die Satzung in strikter Legalität umzusetzen hat und es deswegen keinen Sinn macht, sie nach der Satzung und anderen Dingen zu befragen>
So kenne ich öffentliche Verwaltungen, das erwarte ich von ihnen und so habe ich sie in fast allen Fällen auch erlebt, dabei sogar höflich, freundlich und zuvorkommend. Ich könnte noch hinzufügen, dass mir auch andere Einzelfälle untergekommen sind - aber, so ich es beeinflussen konnte, sind diese „Mitarbeiter“ nicht mehr im weit zu verstehenden „öffentlichen Dienst“. Mein Bild von einer gut erzogenen öffentlichen Verwaltung im Allgemeinen ist also weder verzerrt, noch besonders getrübt.
» Zum besonderen Münchner Fall sollte noch angemerkt werden, dass die Zweitwohnungssteuer ausdrücklich gegen die Empfehlung der Stadtkämmerei beschlossen wurde (übrigens ausdrücklich und bei den Sozen absolut glaubwürdig mit fiskalischen Motiven, nicht mit Melderegisterbereinigungsmotiven) und jetzt eben Stadtratsbeschluss ist und ausgeführt werden muss.
Die Botschaft höre ich wohl, allein mit fehlt der Glauben.
Ich weiß natürlich nicht, wer/von welcher Abteilung der Referent war, der beim Beschluss des Finanzausschusses vom 24.01.2006 vorgetragen hat. Von einer ausdrücklichen, gegenteiligen Empfehlung der Stadtkämmerei habe ich da kein Sterbenswörtchen gelesen. Sollte der Referent da was verschwiegen haben> Hat die Stadtkämmerei nichts zu sagen>
Zur parteipolitischen Glaubwürdigkeit äußere ich mich in diesem Forum nicht. Aber wer an „Melderegisterbereinigungsmotive“ glaubt, der glaubt auch, dass der Papst evangelisch ist. Dass das Lenkungsmotiv einer so genannten ZWStS die Berichtigung des Melderegisters sein soll, kann man jemanden erzählen, der die Hose mit der Beißzange anzieht. Also, wirklich!
Ansonsten: Der Münchener Fall ist wirklich ein besonderer.
» Dieses Forum als rechtliche Hilfeleistung finde ich völlig in Ordnung. Ich bin kein Jurist, deshalb halte ich mich mit meinen Zweifeln, die ich an manche juristischen Bewertungen hier habe, zurück.
Ich finde es auch richtig, dass es hier in diesem Forum Lebens- und Formulierungshilfen sowie eine angeregte Diskussion über das Brauchtum bei den deutschen Stämmen gibt. Nun bin ich auch kein Jurist (zum Glück> s.u.), aber ich halte mich deswegen noch lange nicht zurück Wieso auch> Und persönliche Zweifel an „manchen juristischen Bewertungen“ sollte man schon gar nicht zurück halten - entweder lernen andere was, oder man lernt selbst dazu..
» So sei nur kurz angemerkt, dass das bayrische VGH kürzlich die Münchner Satzung geprüft hat und nichts zu beanstanden hatte, worauf dann der Kläger seine Klage zurückgezogen hat.
Dass jemand (substantiiert) gegen die Rechtmäßigkeit der Münchener Satzung geklagt und der Bayer. VGH diese ebenso geprüft haben soll, ist mir neu. Wenn es sich dabei nicht um das Urteil des 4. Senats vom 4. Mai 2006 oder den Beschluss des 4. Senats vom 17. Januar 2007 handelt, würden mich Datum und Aktenzeichen brennend interessieren.
»Die Zweitwohnungsteuer halte ich gleichwohl für so ziemlich den größten Mumpitz, den sich deutsche Steuerjuristen ausgedacht haben.
Das sehe ich glatt anders. Die Zweitwohnungsteuer hat durchaus ihre Berechtigung - beginnend beim Steuergegenstand bis hin zur Lenkungswirkung. Zu bemängeln habe ich allein die Benennung. Wer für sein persönliches Konsumverhalten mehr als eine Wohnung innehat, darf ruhig zur Kasse geben werden. Finde ich ganz in Ordnung. Würde ich sogar selbst aus Einsicht und in mancher Hinsicht sogar gerne zahlen. Schlimm/Mumpitz ist nur, was einige Juristinnen und Juristen daraus gemacht haben.
» Trotzdem würde ich mich mit Verschwörungstheorien über finstere Steuerschergen, die nichts als das Übel der Bürgerschaft im Kopf haben, etwas zurück halten.
Mein Verhältnis zu meinem zuständigen Finanzamt ist ausgesprochen gut, und ich fühle mich gut betreut und wahrgenommen. „Verschwörungstheorien“ - wenn sie ich denn hätte -, würde ich nie hier im Forum ausbreiten.
Also, wenn möglich/erforderlich, bitte ich um Nennung der VGH-Entscheidung. Ansonsten: Noch Fragen, F. oder FG> Und keine falsche Zuückhaltung, bitte.
Gruß