Zweitwohnungssteuer Radolfzell am Bodensee

Radotax, Montag, 25.02.2019 (vor 2134 Tagen)
bearbeitet von Radotax, Montag, 25.02.2019

Die Stadt Radolfzell hat die Zweitwohnungssteuer auf 25% erhöht.

Zusätzlich wird noch eine Kurtaxe erhoben die 2019 pro Person auf 115 Euro angehoben wurde.
Zusätzlich noch Grundsteuer und zweiter Rundfunkbeitrag für die Zweitwohnung.
Somit zahlt man Miete für die eigene Wohnung.

Sind diese Doppelerhebungen und hohen Sätze überhaupt angemessen?

Zweitwohnungsteuer Radolfzell am Bodensee

Alfred @, Montag, 25.02.2019 (vor 2134 Tagen) @ Radotax

Angemessen?
Zulässig: ja.

Zweitwohnungssteuer Radolfzell am Bodensee

René ⌂ @, Montag, 25.02.2019 (vor 2134 Tagen) @ Radotax

Die Steuer wurde 2018 schon erhöht.

Spannend ist die Kombi mit Nebenwohnung, ob dies so zulässig ist (Mein Gedanke geht hier in Richtung Doppelte Besteuerung der selben Sache).

Aber anders als die ZWS gibt es bei der Kurtaxe bestimmte Gegenwerte, wenngleich es merkwürdig ist, dann den ÖPNV-Bonus da rauszunehmen.

Zweitwohnungssteuer Radolfzell am Bodensee

Alfred @, Montag, 25.02.2019 (vor 2134 Tagen) @ René

Spannend ist die Kombi mit Nebenwohnung, ob dies so zulässig ist (Mein Gedanke geht hier in Richtung Doppelte Besteuerung der selben Sache).

"Kombi mit Nebenwohnung" verstehe ich nicht.

Zweitwohnungssteuer Radolfzell am Bodensee

René ⌂ @, Dienstag, 26.02.2019 (vor 2133 Tagen) @ Alfred

Äh, Mist. Kurtaxe natürlich.

Zweitwohnungssteuer Radolfzell am Bodensee

Alfred @, Mittwoch, 27.02.2019 (vor 2132 Tagen) @ René

Dann ist der „Gedanke mit der doppelten Besteuerung der gleichen Sache“ falsch - Kurtaxe, Kurbeitrag und Kurabgabe sind keine Steuern.
Über die Angemessenheit der Erhebung von Kurtaxe/-beitrag/-abgabe bei Zweitwohnungsinhabern sagt das allerdings nichts aus.

Zweitwohnungssteuer Radolfzell am Bodensee

Rebell @, Montag, 28.10.2019 (vor 1889 Tagen) @ René

Äh, Mist. Kurtaxe natürlich.

Aber die Sache an der Wurzel anzupacken ist bestimmt sinnvoller als Geplänkel um Kurtaxe usw.

Fakt ist: Diese Satzung mit der sehr gewagten Bemessungsgrundlage "geschätzte Jahresmiete" wäre ein sehr wichtiger juristischer Ansatzpunkt.

Gemäß Mieterschutzgesetz also eine längst bestehende Gesetzeslage befasst sich unmissverständlich um die Festlegung einer Miethöhe ist dem Mieter nicht zumutbar eine quasi Erhöhung für seine Wohnung nach einer Schätzung sei diese vom Vermieter oder von vergleichbaren ortüblich kursierenden Mieten einer Mieterhöhung zuzustimmen.
Nur bei Vorlage eines Gutachten, von einem amtlich anerkannten ortskundigen Sachverständigen, welcher in der Natur der Dinge natürlich auch die Lage - den Zustand und Ausstattung zur Festlegung einer Miete eigentlich dafür Voraussetzung ist.
Im Vergleich zur Satzung von Radolfzell begnügt man sich auf geschätzte Jahresmiete der Gegend als ortsüblich.
Also folglich ein eklatanter Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und dazu hätten die obersten Gerichte gar keine andere Wahl als dem Kläger Recht zu geben. Solange diese Sachlage nicht beklagt wird besteht kein Handlungsbedarf!!!
siehe dazu auch jüngster Spruch des Bundesverfassungsgerichtes über rechtswidrige Satzungen bei Allgäukommunen Oberstdorf und Sonthofen.

Das Geplänkel hier von Alfred und Rene ist mit ???????????????? zu bewerten!