Zeitwohnungsteuer Berlin nachzahlen?

Alfred @, Donnerstag, 07.03.2019 (vor 2124 Tagen) @ Klarissa1

So wie es für mich aussieht, war 2014 die melderechtliche Registrierung mit Nebenwohnung in Berlin falsch. Du hättest Dich am Studienort mit alleiniger Wohnung registrieren lassen müssen. Daraus kann das Einwohnermeldeamt eine Ordnungswidrigkeit nach dem Bundesmeldegesetz machen.

Auch aus der unterlassenen Meldung des Auszugs der Untermieterin im März 2017 kann das Finanzamt eine Ordnungswidrigkeit machen. Ob das Finanzamt sich überhaupt rührt, wenn Du Dich in Berlin mit alleiniger Wohnung zurückmeldest, ist fraglich. Wenn Du Glück hast passiert überhaupt nichts.


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