berufliche nutzung + untervermietung

kalif, Freitag, 14.06.2019 (vor 2025 Tagen)

ich ziehe aus meiner berliner mietwohnung mit meiner freundin zusammen in eine gekaufte doppelhaushälfte, ebenfalls in berlin. 1 zimmer meiner mietwohnung möchte ich weiterhin beruflich als tonstudio nutzen, die anderen 3 zimmer vermiete ich langfristig unter. muss ich trotzdem 15% zweitwohnungssteuer auf die kaltmiete meiner mietwohnung zahlen obwohl ich nur noch einen kleinen teil der wohnung nutze? das behauptete der finanzbeamte. grüsse, kai

berufliche nutzung + untervermietung

Alfred @, Samstag, 15.06.2019 (vor 2024 Tagen) @ kalif

Wohnung im Sinne des Meldegesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Die Nutzung eines Raumes zu beruflichen Zwecken ist also kein Wohnen im Sinne des Melderechts. Wenn Du umziehst, lässt Du Dich für die neue Wohnung mit alleiniger Wohnung registrieren – die bisherige Wohnung wird im melderechtlichen Sinn nicht beibehalten. Damit fällt keine Zweitwohnungsteuer an.

Ob Ärger aus anderen Gründen droht - z.B. Zweckentfremdung vom Wohnraum, fehlende Zustimmung Deines Vermieters- kann ich nicht beurteilen.