zwei Mietverträge plus Untervermietung

34plus, Donnerstag, 11.07.2019 (vor 1995 Tagen)

Hallo,

ich wäre für eine Antwort wirklich dankbar, weil ich leider nicht mehr durchsehe.

Wie sind nicht verheiratet und mieten eine gemeinsame Wohnung in Berlin aus der wir nun ausgezogen sind. Seit kurzem haben wir eine gemeinsame Wohnung in Görlitz. Die Berliner Wohnung haben wir einem Bekannten für zwei Jahre untervermietet und zahlen somit keine Miete mehr. Mein Freund wird aber weiterhin in Berlin arbeiten und einen Teil der Wohnung nutzen (das war auch Voraussetzung für die Untervermietung). Dafür wird er auch Pendlerkosten steuerlich geltend machen. Wie wollen uns nun gemeinsam in Görlitz melden und fragen uns

1. Müssen wir die Mieteinnahmen für Berlin steuerlich geltend machen, obwohl wir diese vom Untermieter bekommen?

2. Müssen wir Zweitwohnsitzsteuer bezahlen und das auch so angeben, weil ja die Sachherrschaft über die Berliner Wohnung weiterhin bei uns liegt?

3. Kann man Pendlerkosten geltend machen, wenn man eine Wohnung in der Stadt noch offiziell hält?

Ich hoffe das Ganze war relativ verständlich und jemand kann das beantworten, weil ich möchte keine Steuer hinterziehen und unseren Bekannten auch nicht aus der Wohnung bitten.

Vielen Dank und herzliche Grüße
M.

zwei Mietverträge plus Untervermietung

Alfred @, Sonntag, 14.07.2019 (vor 1993 Tagen) @ 34plus

Die Fragen zu 1. und 3. gehören ins Einkommensteuerrecht –d ie Zweitwohnungsteuer spielt da eine untergeordnete Rolle.

Zu 2. Das ist vorab eine melderechtliche Frage. Das gemeinsame Nutzen einer Wohnung begründet keine gemeinsame melderechtliche Registrierung. Ledige Einwohner sind grundsätzlich nach ihrem rein zeitlich betrachteten vorwiegenden Aufenthalt zu registrieren. Das kann für Deinen Freund bedeuten: Nebenwohnung in Görlitz und Hauptwohnung in Berlin – dann fiele für ihn ZWSt in Görlitz an.

zwei Mietverträge plus Untervermietung

René ⌂ @, Donnerstag, 18.07.2019 (vor 1989 Tagen) @ 34plus

Zu 1 greife ich kurz über den Themenrand: Wann ihr damit Gewinn machen solltet, so sind es Mieteinnahmen. Bei einem Durchlaufeposten nicht.

zu 2: Wenn ihr euren Mittelpunkt in Görlitz habt, aber noch einen Teil der Wohnung in Berline nutzt, so wäre für diesen Wohnungsanteil dann ZWS fällig. Ihr könntet aber auch die gesamte Wohnung an euren Freund vermieten. So als Überlegung.

zu 3: Hier passe ich auch. Die Frage ist aber auch nicht eindeutig (Geht es um das tägliche oder Wochenendheimfahrten).