zwei Mietverträge plus Untervermietung

Alfred @, Sonntag, 14.07.2019 (vor 2040 Tagen) @ 34plus

Die Fragen zu 1. und 3. gehören ins Einkommensteuerrecht –d ie Zweitwohnungsteuer spielt da eine untergeordnete Rolle.

Zu 2. Das ist vorab eine melderechtliche Frage. Das gemeinsame Nutzen einer Wohnung begründet keine gemeinsame melderechtliche Registrierung. Ledige Einwohner sind grundsätzlich nach ihrem rein zeitlich betrachteten vorwiegenden Aufenthalt zu registrieren. Das kann für Deinen Freund bedeuten: Nebenwohnung in Görlitz und Hauptwohnung in Berlin – dann fiele für ihn ZWSt in Görlitz an.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion