Berchtesgaden will keine Bürger mit Zweitwohnungen
Zweitwohnungen nur noch nach Genehmigung?
Deshalb sind Berchtesgaden und Schönau am Königssee einen radikaleren Schritt gegangen. Sie haben einen "Zweitwohnungsstopp" verhängt. Wer etwa in Berchtesgaden einen Nebenwohnsitz erwerben möchte, muss dies bei der Stadt beantragen. Im Regelfall werde die Genehmigung nicht erteilt, sagt Berchtesgadens Bürgermeister Franz Rasp gegenüber der dpa. Einige Absagen seien mittlerweile schon verschickt worden. "Wir wollen verhindern, dass Wohnraum leer steht", erklärt Rasp. Bestehende Zweitwohnungen haben dagegen Bestandsschutz. Bisher sind etwa sieben Prozent der Wohnungen im Kurort Zweitwohnsitze. Das sei im Verhältnis zu anderen Touristenorten wenig, solle allerdings auch nicht mehr werden.
Da bayernweite Verunsicherung herrscht vor Allem mit dem Begriff „Bestandschutz“ um hier klare Vorstellungen zu bekommen sei doch eine Aussage vom Bürgermeister Rasp hilfreich:
• Wer bisherige Zweitwohnung weiterhin nutzen will braucht also keine Genehmigung einholen? Vollkommen richtig denn Bestandschutz ist personenbezogen, sobald allerdings Nutzerwechsel stattfindet ist dieses obsolet und es muss bei beabsichtigter Nutzung als Nebenwohnung ein Antrag zu Erteilender Genehmigung gestellt werden
• Bezieht sich denn der Bestandschutz auf die Wohnung oder auf nur auf den Inhaber?
• Entscheidend der bisherige Nutzer genießt Bestandschutz, welcher weder vererbbar noch übertragbar. Der neue Nutzer muss einen Genehmigungsantrag stellen. In der Regel ist dieser abzulehnen, soweit keine besondere Härte vorliegt(z.B. Berufspendler)
• bzw. den Eigentümer der im Grundbuch eingetragen ist? Nein – nur wer mit Zweitwohnsitz gemeldet ist!
• Wie wird denn eine Genehmigung behandelt wenn eine Übergabe an Sohn-Tochter oder Enkelkinder erfolgt- ist? für den Generationswechsel denn eine Genehmigung erforderlich? Die Antwort eindeutig ja aber wird nur erteilt bei berufsbedingter Sachlage
• Trifft es auch zu beim Verkauf einer derartigen Zweitwohnung, ist sodann für den oder die Erwerber ebenfalls eine Genehmigung von der Gemeinde erforderlich? Ja, denn ein Objekt kann nicht als Zweitwohnung verkauft werden, sondern als Wohneinheit. Der Erwerb ist nicht genehmigungspflichtig, allerdings die künftige Nutzung als Nebenwohnung
• Werden denn für derartige Genehmigungsverfahren auch Gebühren fällig? Ja !
• Wenn ja in welcher Höhe Zur Zeit 50 € Bearbeitungsgebühr!