Hass und Vertreibung der unerwünschten Bürger mit Zweitwohnsitz
Nicht nur in Berchtesgaden sondern bayernweite Hetze nun auch in Oberstdorf - nach Schönau am Königsee und Berchtesgaden hat inzwischen Oberstdorf mit neuer Zwst -Satzung der Marktgemeinderat zum 1.10.2019 eine ähnliche Vorgehensweise beschlossen- und nur noch nach Genehmigung von Markt-Oberstdorf eine Nutzung als Nebenwohnsitz zulassen, Voraussetzung für eine Genehmigung ist die Nutzung der Wohnungen an mindestens 180 Tagen bzw. 6 Monate im Jahr.
Zuwiderhandlungen werden mit 50 000 € Strafe geahndet!
Die Erhöhungen der Zweitwohnsitzsteuer hat eben nicht den erhofften Effekt gebracht also müssen ganz andere Strategien auf den Weg gebracht werden.
Von den Kommunalverbänden stehen juristische Spezialisten den Gemeinden zur Verfügung- wenn allerdings diese Spezialisten wieder ähnliche Fehler machen wie bei den bisherigen Satzungen zur Zweitwohnungssteuer, ja dann können Rechtsanwälte und Richter sich freuen nicht arbeitslos zu werden - Je stärker die Hasstiraden - siehe dazu auch Petition "keine Zweitwohnungen mehr im Isartal - das ist auch in Bayern!
Hass und Vertreibung der unerwünschten Bürger mit Zweitwohnung
Alfred , Donnerstag, 03.10.2019 (vor 1878 Tagen) @ Rebell
Voraussetzung für eine Genehmigung ist die Nutzung der Wohnungen an mindestens 180 Tagen bzw. 6 Monate im Jahr.
Wer eine Wohnung an mindestens 180 Tagen bzw. 6 Monate im Jahr nutzt, ist dort üblicherweise mit Hauptwohnung zu registrieren. Wird dort trotzdem eine Nebenwohnung "genehmigt, ist das ein klarer Verstoß gegen das Bundesmeldegesetz sofern es in BY gilt).
Hass und Vertreibung der unerwünschten Bürger mit Zweitwohnung
Rebell , Freitag, 04.10.2019 (vor 1878 Tagen) @ Alfred
Voraussetzung für eine Genehmigung ist die Nutzung der Wohnungen an mindestens 180 Tagen bzw. 6 Monate im Jahr.
Wer eine Wohnung an mindestens 180 Tagen bzw. 6 Monate im Jahr nutzt, ist dort üblicherweise mit Hauptwohnung zu registrieren. Wird dort trotzdem eine Nebenwohnung "genehmigt, ist das ein klarer Verstoß gegen das Bundesmeldegesetz sofern es in BY gilt).
Nein es werden keine Zweitwohnungen mehr genehmigt*) - also im Grunde soll erreicht werden, dass mit der Zeit nur noch Bürger mit Erstwohnsitz z.B. bei Verkäufen auch nur an Einheimische Bürger eine Genehmigung erhalten.
Bei einem Verstoß sollten eben alle Nutzer welche sich schon seit vielen Jahren mit Erstwohnsitz angemeldet haben um die Zweitwohnungssteuer zu umgehen mit einem Bußgeld von nur 50 000 € belegt werden.
Ob und wie das alles in der Satzung niedergeschrieben ist, kann erst nach Veröffentlichung im Amtsblatt überprüft werden.
Weshalb, gem jüngstem Zeitungsbericht dieses erst in vielen Wochen geplant sei - ist nicht zu beantworten von der Verwaltung.
Es steht deshalb allerdings fest, dass es rückwirkend zum 1.10. 2019 gem Beschluss in Kraft gesetzt wird!
*) so auch gleichlautend die Auskunft vom Bürgermeister Rasp in Berchtesgaden.
Im Grunde handelt es sich hier um vom Gemeindetag ausgearbeitete Mustersatzung von denen es nun 3 total unterschiedlichen Inhalt es geben sollte um zu testen - welche davon lässt sich denn bayernweit überhaupt durchsetzen???
Hass und Vertreibung der unerwünschten Bürger mit Zweitwohnsitz
René , Montag, 07.10.2019 (vor 1874 Tagen) @ Rebell
Ich distanziere mich von der getroffenen Wortwahl "Hass und Vertreibung". Solche Überspitzungen helfen nun wahrlich niemanden. Völlig unbenommen davon, ob die inhaltliche Kritik dahinter zutreffend ist.
Ich habe ins Ratsinformationssystem der Gemeinde geschaut - und zumindest keine aktuellen Satzungsvorlagen zur Zweitwohnungsteuer gefunden. Allerdings finde ich diesen Punkt auf der Sitzung vom 26.09.2019:
Erlass Satzung zur Sicherung der Zweckbestimmung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktion gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 5 BauGB
https://ris.komuna.net/oberstdorf/Meeting.mvc/Details/31906556
https://dejure.org/gesetze/BauGB/22.html
Zugegebenermaßen bin ich mit solchen Plänen noch nicht konfrontiert worden.
Lesen wir aber mal das Baugesetzbuch: Unter Genehmigungsvorbehalt kann gestellt werden, "die Nutzung von Räumen in Wohngebäuden oder Beherbergungsbetrieben als Nebenwohnung, wenn die Räume insgesamt an mehr als der Hälfte der Tage eines Jahres unbewohnt sind."
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich gemäß Meldegesetz anzumelden. Ist es mehr als eine, gibt es Regelungen, was die Haupt- und was die Nebenwohnung ist. Wenn ich also eine Nebenwohnung beziehe, dann ist diese eben nicht mehr unbewohnt, im Gegenteil: ich bewohne ja diese, meine Möbel stehen ja drin, auch wenn ich in der jeweiligen Nacht da nicht nächtige (auch wenn ich keine juristische Definition für Unbewohnt finde).
Ich verstehe diesen §§ viel mehr dahingehend, dass ein Hop-On-Hop-Off nicht mehr möglich ist. Also das saisonale Beziehen einer Nebenwohnung für die Monate Mai bis August, während ich die anderen acht Monate die Wohnung leer zurücklasse.
@Alfred: Deine Einschätzung?
Hass und Vertreibung der unerwünschten Bürger mit Zweitwohnsitz
Rebell , Dienstag, 08.10.2019 (vor 1874 Tagen) @ René
Ich habe ins Ratsinformationssystem der Gemeinde geschaut - und zumindest keine aktuellen Satzungsvorlagen zur Zweitwohnungsteuer gefunden. Allerdings finde ich diesen Punkt auf der Sitzung vom 26.09.2019:
Genau hier sitzt doch die große unbeantwortete Sachlage, denn diese am 26.09. beschlossene Satzung wird rückwirkend zum 1.10.2019 angewandt - allerdings ´soll die amtliche Veröffentlichung erst in Wochen oder Monaten erfolgen.
Zweitwohnungen werden nicht mehr genehmigt ! Bisher hat man doch über viele Jahre Investoren eingeladen - von den Grundstückseigentümern - eigentlich nur Einheimische- wurden sehr hohe Grundstückspreiserlöse jedem Einzelnen befürwortet an Stelle nur einen Bebauungsplan von der Gemeinde zu genehmigen ´wenn diese im Eigentum des Grundstückes beurkundet sei. Folglich war es bei der bisherigen Vorgehensweise nicht möglich Genehmigungen für Zweitwohnungen zu untersagen. Man hat somit Tür und Tor geöffnet um den auserwählten in einer Gemeinde möglichst viel Erlös beim Verkauf von Grund und Boden zu unterstützen. Inzwischen ist Bauland knapp oder gar nicht mehr möglich - das Kind samt Baad aus geschüttet!
Zugegebenermaßen bin ich mit solchen Plänen noch nicht konfrontiert worden.
Lesen wir aber mal das Baugesetzbuch: Unter Genehmigungsvorbehalt kann gestellt werden, "die Nutzung von Räumen in Wohngebäuden oder Beherbergungsbetrieben als Nebenwohnung, wenn die Räume insgesamt an mehr als der Hälfte der Tage eines Jahres unbewohnt sind."
Schließlich hat man in Bayern und das nur in Bayern die Investitionen in Zweitwohnungen als so genannte Ferienwohnungen mit Steuergeldern an die Tourismuskommunen webewirksam unterstützt mit dem Beschluss 1988 "in Bayern ist es den Gemeinden nicht gestattet eine Zweitwohnungssteuer zu erheben" als ''Ersatz für nicht mögliche Besteuerung konnten sich diese Touristikkommunen mit Schlüsselzuweisungen für Nebenwohnsitze ohne großen Verwaltungsaufwand, welcher bei Zwst erheblich ist- zurücklehnen und dabei wie z.B. 2005 offiziell 35 Mio € verbuchen.
Neu in Oberstdorf so aus der Ankündigung zu entnehmen - wer eigentlich mit Erstwohnsitz gemeldet ist ( dazu kann man bayernweit wohl etwa 1000 Fälle zählen) und somit auch gegen das Meldegesetz verstößt in dem er keinesfalls an 180 Tagen anwesend ist- eine eingerichtete Wohnung zählt da wohl nicht - es geht um die persönliche Anwesenheit dem droht ein Bußgeld in Höhe von 50 000 € an die Gemeinde.
Im Grunde sollten all diese Bürgermeister wegen Empfehlung das Meldegesetz zu umgehen wegen Anstiftung und Duldung zu einem Bußgeld von 100 000 € in die Gemeindekasse zu zahlen verurteilt werden!
Das entspricht allerdings nicht mehr der Empfehlung vieler Bürgermeister als es um die Kritik der Erhebung einer Zweitwohnungssteuer gegangen ist- gab es vielfach die amtliche Auskunft: um die Zwst nicht zahlen zu müssen meldet auch doch bitte mit Erstwohnsitz an. Fazit im kommunalen Finanzausgleich bekommt eine Kommune wesentlich höhere Erträge im KFAG als jemals mit hohem Verwaltungsaufwand über die Zwst möglich wird!
Von den Kommunalverbänden hat man erkannt, dass mit der bisherigen Bemessungsgrundlage zur Erhebung einer Zwst künftig sehr hohe Hürden sich ergeben - Abschaffung der bisherigen Grundsteuerregelungen - ohne Mietspiegel bei Kommunen - die Zwst wirklich sich nicht mehr rechnen wird wegen überhöhtem Verwaltungsaufwand- macht man nun ein neues Fass auf - denn inzwischen gibt's nun 3 Versuchsballone wie Schönau am Königsee - Berchtesgaden und nun Oberstdorf - je nachdem wo die Umsetzung problematisch sein wird - wird dann entsprechend reagiert!!
Hass und Vertreibung der unerwünschten Bürger mit Zweitwohnsitz
Rebell , Dienstag, 08.10.2019 (vor 1874 Tagen) @ René
Ich distanziere mich von der getroffenen Wortwahl "Hass und Vertreibung". Solche Überspitzungen helfen nun wahrlich niemanden. Völlig unbenommen davon, ob die inhaltliche Kritik dahinter zutreffend ist.
Ob nun diese Wortwahl zutreffend zu beurteilen sei - lässt sich bestimmt streiten, wenn man allerdings die jüngste bayerische Entwicklung und auch die Presseveröffentlichungen mal beobachtet ist es wohl gestattet diese doch zu Recht aufzugreifen:
https://tegernseerstimme.de/zweitwohnungsbesitzer-sollen-draussen-bleiben/
jüngst auch die online-Petition: Apell - keine Zweitwohnungen mehr im Isartal.
Empfehlung: Bitte mal die Kommentare (über 150 z. Stunde) nur aufmerksam lesen!
Berchtesgaden will keine Zweitwohnungen mehr zulassen.
Aus all diesen Veröffentlichungen kann kaum ein anderer Schluss als Willkommenes Volk gezogen werden.
Die Wohnungsnot bei diesen Diskussionen zu missbrauchen und derartige Hasstiraden ??
In Oberstdorf hat man vom Bürgermeister Mies (SPD)angekündigt unter dem "Deckmantel" Wohnungsnot vor Ort diese Beschlüsse gezwungenermaßen zum Gegensteuern erforderlich sei!
ES bestünde nun nach Einrichtung einer Immobilienplattform von der Gemeinde- es können sich verkaufwillige fremde Zweitwohnungsbesitzer dort Ihre Immobilie einbringen, damit hätte man von der Gemeinde die Möglichkeit geschaffen nur den Einheimischen die Kaufmöglichkeit zu bieten um der zunehmenden Überfremdung Einhalt zu gebieten:
Fakt ist eigentlich die Nachfrage dort übersteigt schon längst das Angebot- folglich sind Immobilienmakler stets bemüht Verkäufer zu finden um die vielen vorliegenden Anfragen zu bedienen. Bestes Beispiel: eine Wohnung mit 49 qm im OG Bauj. 1971 lässt einen Verkaufspreis von 235 000 € erzielen- also ca 4 600:-€ /qm dazu ist jeder Makler froh wenn dieser so etwas günstiges anbieten kann.
Diesem Trend entgegenzutreten ist wohl die nun geschaffene Plattform dienlich, damit zahlungskräftige Einheimische Oberstdorfer erwerben können um danach relativ teuer entweder an Einheimische oder Fremde zu vermieten. ES ist kein Geheimnis ein Oberstdorfer Vermieter kennt keine Gnade- es wird so teuer wie nur möglich vermietet, das ist seit Jahren bekannt!
Hass und Vertreibung der unerwünschten Bürger mit Zweitwohnung
Alfred , Donnerstag, 10.10.2019 (vor 1871 Tagen) @ Rebell
Ich distanziere mich von der getroffenen Wortwahl "Hass und Vertreibung". Solche Überspitzungen helfen nun wahrlich niemanden.
Allenfalls den Falschen.
Ob nun diese Wortwahl zutreffend zu beurteilen sei - lässt sich bestimmt streiten,
Nein, nur wenn man nicht weiß, was Hass und Vertreibung bedeuten. Hier ist die Wortwahl völlig unangebracht.
Hass und Vertreibung der unerwünschten Bürger mit Zweitwohnung
Rebell , Donnerstag, 10.10.2019 (vor 1871 Tagen) @ Alfred
Nein, nur wenn man nicht weiß, was Hass und Vertreibung bedeuten. Hier ist die Wortwahl völlig unangebracht.
Wenn schon unpassend bezeichnet - wie sollte dann diese ganze Entwicklung und dazu ausgelegte Beschlussfassungen von derartigen Satzungen - wie dürfte dies denn sonst noch bezeichnet werden?
Eine Willkommenserklärung?? sieht wohl anders aus<<<<< wie Oberstdrof macht Druck??
Was ist eigentlich eine unmissverständliche Kampfansage?
hat eigentlich bisher doch jeder Krieg nur mit einem Lügengebäude eine Berechtigung und auch breite Volkszustimmung erwirkt?
Hass und Vertreibung der unerwünschten Bürger mit Zweitwohnung
René , Samstag, 12.10.2019 (vor 1869 Tagen) @ Rebell
Es gibt viele Möglichkeiten, damit eigene politische Forderungen nicht ernst genommen werden (müssen). So eine Wortwahl gehört eben auch dazu. Wer "Hass und Vertreibung" für rein fiskale Dinge verwendet, gehört wohl zu den glücklichen Menschen, noch nie wirklichen Hass und Vertreibung am eigenen Leib spüren mussten. Herzlichen Glückwunsch! Wenn dir selbst nach Aufforderung nicht einfällt, wie man es stattdessen bezeichnen kann, so ist es das Armutszeugnis Numero 2. Zumal du selbst auch schon andere Begrifflichkeiten verwendet hast.
Benenne die Vorgänge doch am besten beim Namen. Dann verstehen auch die Leute worum es geht.
hat eigentlich bisher doch jeder Krieg nur mit einem Lügengebäude eine Berechtigung und auch breite Volkszustimmung erwirkt?
Du willst jetzt nicht wirklich ernst erklären, dass solche Banalitäten den Zweck einer Kriegsvorbereitung ist.
Hass und Vertreibung der unerwünschten Bürger mit Zweitwohnung
Rebell , Sonntag, 13.10.2019 (vor 1869 Tagen) @ René
Benenne die Vorgänge doch am besten beim Namen. Dann verstehen auch die Leute worum es geht.
Lieber Rene und Alfred, dazu braucht es nicht viel Fantasie- überzeugt Euch lieber mal mit den Berichterstattungen Münchner Merkur : Im Krieg gegen die Zweitwohnsitze - neue Kampfansage"
https://www.merkur.de/lokales/region-tegernsee/kreuth-ort65894/gemeinde-kreuth-hat-jetz...
hat eigentlich bisher doch jeder Krieg nur mit einem Lügengebäude eine Berechtigung und auch breite Volkszustimmung erwirkt?
Bitte mal auch zu diesem Thema sämtliche Kommentierungen lesen, denn in Bayern wurde doch über viele Jahre mit Unwahrheiten - sogar von Führungspolitikern eine unseriöse Hetze gegen diese Bürger mit Zweitwohnsitzen entfacht - Urheberisch beteiligten sich auch Kommunalverbände ähnlich wie bei mafiose Vorgehensweisen!
Du willst jetzt nicht wirklich ernst erklären, dass solche Banalitäten den Zweck einer Kriegsvorbereitung ist.
Es ist doch keine Kriegsvorbereitung mehr lest doch bitte mal selbst nach die Kriegserklärung ist unmissverständlich beweisbar! dazu bedarf es wohl keines Brillenzwang
Was fällt Euch denn ein, Menschen welche bereit sind solche Entwicklungen beim Namen zu nennen als nicht ganz Zurechnungsfähig zu erklären??
Was ist denn Verarschung auf breiter Ebene ich denke hier nur an Honecker als verkünden ließ "Niemand wird eine Mauer errichten" Kennt Ihr beide dieses - ich denke ja !
Hass ist doch bekanntlich auch für entsprechende Racheakte oder Taten die Ursache - wenn Vertreibung nicht unbedingt mit Morden verbunden sein muss, es genügt oft Mobbing oder wie hier offizielle Kampfansage zur Enteignung.
Insgesamt werden die eigenen politischen kommunalen Fehlentscheidungen mit all diesen Hassparolen kaschiert - zuerst Massen einladen - ködern und danach in die Pfanne hauen mit unseriösen volkshetzerischen Methoden.
Hier auf dieser Plattform sind scheinbar begründete Kommentierungen nicht mehr akzeptiert!
Wenn das so ist darf man wohl auch Pfui dazu sagen!!!
Hass und Vertreibung der unerwünschten Bürger mit Zweitwohnung
Alfred , Sonntag, 13.10.2019 (vor 1868 Tagen) @ Rebell
bearbeitet von Christian, Sonntag, 13.10.2019
Was ist denn Verarschung auf breiter Ebene ich denke hier nur an Honecker als verkünden ließ "Niemand wird eine Mauer errichten" Kennt Ihr beide dieses - ich denke ja !
Nein, wann soll er das denn gesagt haben?
… mit unseriösen volkshetzerischen Methoden.
Ja, falsche Behauptungen sind wirklich unseriös (s.o.).
Hier auf dieser Plattform sind scheinbar begründete Kommentierungen nicht mehr akzeptiert!
"Scheinbar begründet" charakterisiert Deine Kommentierungen ziemlich zutreffend.
Wenn das so ist darf man wohl auch Pfui dazu sagen!!!
Ja, wenn Du damit Deine Scheinbar begründeten Kommentierungen meinst.