Zweitwohnungssteuer beide Ehepartner in dergleichen Nebenwohnung, beide berufl.

Alfred @, Sonntag, 06.10.2019 (vor 1664 Tagen) @ Guido Hamburg

Wir sind also beide aus beruflichen Günden in der Nebenwohnung, reisen an den Wochenenden zum Hauptwohnsitz und verbringen dort unsere Zeit.

Damit ist der zeitlich vorwiegende Aufenthalt in HH und dort die melderechtliche Hauptwohnung.

Lebensmittelpunkt mit Famlie, Freunde und hauptsächlicher Lebensraum wäre also am Hauptwohnsitz.

Melderechtlich in diesem Fall unbedeutend. Wo der Wohnsitz ist, hat für die Einkommensteuer Relevanz.

Wird das vom Finanzamt trotzdem für eine Befreiung von der Zweitwohnungssteuer anerkannt?

Nein, weil die melderechtlichen Verhältnisse nicht stimmen (bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit).

Wie kann man das denen begreiflich machen, das durchsetzen?

Überhaupt nicht.


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