Wohnsitz in Hamburg?

René ⌂ @, Montag, 07.10.2019 (vor 1663 Tagen) @ Tommy J

Ich sehe es eher als Grenzfall, ob hier eine Meldung nötig ist. Du "besuchst" die Wohnung schon intensiv, wodurch man schon von Bezug reden könnte.

Die ZWS in Hamburg adressiert allerdings den Tatbestand des Innehabens einer Zweitwohnung (im Sinne des Hamburgisches Zweitwohnungsteuergesetz, siehe http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?nid=3&showdocca... ). Da du wohl nicht im Mietvertrag stehst und daraus keinerlei Ansprüche an die Wohnung ableiten kannst, könnte deine Freundin auch von einem auf den anderen Tagen sagen: "Tschüss, ich lasse dich nicht mehr in meine Wohnung rein!".


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