Zweitwohnungssteuer Radolfzell am Bodensee
Äh, Mist. Kurtaxe natürlich.
Aber die Sache an der Wurzel anzupacken ist bestimmt sinnvoller als Geplänkel um Kurtaxe usw.
Fakt ist: Diese Satzung mit der sehr gewagten Bemessungsgrundlage "geschätzte Jahresmiete" wäre ein sehr wichtiger juristischer Ansatzpunkt.
Gemäß Mieterschutzgesetz also eine längst bestehende Gesetzeslage befasst sich unmissverständlich um die Festlegung einer Miethöhe ist dem Mieter nicht zumutbar eine quasi Erhöhung für seine Wohnung nach einer Schätzung sei diese vom Vermieter oder von vergleichbaren ortüblich kursierenden Mieten einer Mieterhöhung zuzustimmen.
Nur bei Vorlage eines Gutachten, von einem amtlich anerkannten ortskundigen Sachverständigen, welcher in der Natur der Dinge natürlich auch die Lage - den Zustand und Ausstattung zur Festlegung einer Miete eigentlich dafür Voraussetzung ist.
Im Vergleich zur Satzung von Radolfzell begnügt man sich auf geschätzte Jahresmiete der Gegend als ortsüblich.
Also folglich ein eklatanter Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und dazu hätten die obersten Gerichte gar keine andere Wahl als dem Kläger Recht zu geben. Solange diese Sachlage nicht beklagt wird besteht kein Handlungsbedarf!!!
siehe dazu auch jüngster Spruch des Bundesverfassungsgerichtes über rechtswidrige Satzungen bei Allgäukommunen Oberstdorf und Sonthofen.
Das Geplänkel hier von Alfred und Rene ist mit ???????????????? zu bewerten!
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