Keine Aufforderung zur Zahlung der Zweitwohnsteuer bekommen
Hallo,
ich bräuchte einmal euren Rat:
meiner Mutter gehört eine Wohnung in Hannover, die ich bis zu meinem
Auszug 2016 bewohnt habe. Als ich umgezogen bin, habe ich die Wohnung beim Einwohnermeldeamt als Zweitwohnsitz angemeldet, da ich weiterhin Miete bezahlt und die Wohnung auch gelegentlich zu privaten Zwecken noch genutzt habe bzw. immer noch nutze. Von der Stadt Hannover kam dann auch ein Schreiben, in dem ich Angaben zur Nutzung, Miete usw machen musste. Diese Angaben habe ich wahrheitsgemäß gemacht und das Schreiben fristgerecht zurück geschickt. Danach habe ich nie wieder ein Schreiben bekommen und demnach auch keine Zweitwohnsteuer gezahlt. Ich wollte mich da immer mal erkundigen, ob das alles so seine Richtigkeit hat, aber irgendwie habe ich es immer vergessen. Nun habe ich aber Angst, dass mir im Nachhinein Steuerhinterziehung oder Ähnliches vorgeworfen werden könnte. Ich habe aber doch alles angegeben. Hätte ich da nochmal nachhaken müssen, wenn sich niemand meldet? In dem Schreiben war ja eine Frist angegeben, theoretisch hätten die sich doch sicher auch gemeldet, wenn kein Schreiben von mir angekommen wäre, oder?
Wie soll ich mich verhalten? Soll ich doch mal da anrufen?
Für einen Rat wäre ich sehr dankbar!
Danke!
Keine Aufforderung zur Zahlung der Zweitwohnsteuer bekommen
Wie soll ich mich verhalten? Soll ich doch mal da anrufen?
Man sollte es vermeiden "schlafende Hunde zu wecken"
Für einen Rat wäre ich sehr dankbar!
Danke!
Abwarten was noch alles kommt, wenn ein Steuerbescheid ausgestellt ist - besteht innerhalb von 4 Wochen die Möglichkeit einen Widerspruch zu verfassen und übermitteln.
Es könnte ja auch sein, dass diese Satzung rechtswidrig ist und damit der Bescheid ungültig ist.
Das BverwG hat jüngst klare Aussage getroffen - mit rechtswidrigen Satzungen wird künftig so manche Kommune enorme Probleme bekommen - die Zweitwohnungssteuer geht in die Richtung wegen nichtiger Satzungen "Auslaufmodell"
Keine Aufforderung zur Zahlung der Zweitwohnsteuer bekommen
Sehr hilfreiche Antwort. Nicht!
Es könnte ja auch sein, dass diese Satzung rechtswidrig ist und damit der Bescheid ungültig ist.
Mal in die Satzung von Hannover geschaut? Die zielen auf Kaltmiete, keine Staffel. Kein Indiz für die Ungültigkeit.
Das BverwG hat jüngst klare Aussage getroffen - mit rechtswidrigen Satzungen wird künftig so manche Kommune enorme Probleme bekommen - die Zweitwohnungssteuer geht in die Richtung wegen nichtiger Satzungen "Auslaufmodell"
Das mag deine Einschätzung und vor allem deine Hoffnung sein. Ich sehe dafür aber keinen Indiz. Die besagten Kommunen erlassen nach der juristischen Klatsche rückwirkend eine neue Satzung. Wo das ein Auslaufmodell sein soll - der politische Wille ist nach wie vor gegeben. Die Anzahl der Kommunen, die sie tatsächlich abgeschafft haben, ist überschaubar.
Keine Aufforderung zur Zahlung der Zweitwohnsteuer bekommen
Du wurdest aufgefordert zu liefern. Du hast geliefert. Du bist deiner Pflicht nachgekommen. Es ist nun Aufgabe der Kommune einen Bescheid zu erstellen. Kommt sie dieser Aufgabe nicht nach, dein Glück. Du bist nicht verpflichtet, schlafende Hunde zu wecken.
Die Kommune darf auch einige Jahre rückwirkend verlangen. Es wäre also geschickt, für den Fall der Fälle vorbereitet zu sein und Rücklagen zu haben. Ich kenne vor allem Fälle aus Köln, die gerne sehr spät so etwas geschickt haben, aber sehr wohl den Tag der Verjährung der ältesten Ansprüche im Blick haben. Sprich: dann kommt dann etwas zusammen, wenn du vier Jahre am Stück zahlen sollst.
Wenn du den ZWS-Bescheid aber für die Steuer brauchst (Kosten der doppelten Haushaltsführung), dann würde ich jedoch nachfragen. Irgendwann will man den Steuerbescheid auch absetzen...
Keine Aufforderung zur Zahlung der Zweitwohnsteuer bekommen
Danke für deine Antwort!
Die Wohnung habe ich aus privaten Gründen, nicht, weil ich sie für die Arbeit brauche oder so. Es ist die Wohnung meiner Mutter, die ich von ihr gemietet habe. Ich habe alles wahrheitsgemäß angegeben und war auch davon überzeugt, dass ich die Zweitwohnsteuer zahlen muss. Aber bislang ist nichts gekommen. Ich wette, dass ein Bescheid kommt, wenn ich die Wohnung abmelde. Dies wird Mitte des nächsten Jahres der Fall sein. Ich rechne auch schon mit einer rückwirkenden Forderung. Frage ist nur, ob ich mich „strafbar“ mache, weil ich mich nicht erneut gemeldet habe. Aber normalerweise ist es ja auch so, dass die Behörde sich meldet, wenn sie nach Ablauf einer Frist nichts gehört hat. Ich habe das Schreiben fristgerecht zurückgeschickt.
Keine Aufforderung zur Zahlung der Zweitwohnsteuer bekommen
Wie schon geschrieben: deine Sorge besteht nicht.
Zur Not mal in die Satzung schauen.
Die Aufgaben nach §9/§10 hast du erledigt.
Verstöße dagegen sind hier ohnehin keine Straftat, sondern Ordnungswidrigkeiten, siehe §12.
Keine Aufforderung zur Zahlung der Zweitwohnsteuer bekommen
In der Stadtdatenbank sind derzeit 16 Kommunen erfasst, die die Steuer wieder abgeschafft haben sowie 7, die diese verworfen haben (wo also eine Satzung beschlossen wurde, die aber entweder vor der Einführung oder rückwirkend zur Einführung abgeschafft haben, so dass effektiv niemand diese Steuer gezahlt hat).
(Mehr als ich dachte. Aber kein großer Run)
Keine Aufforderung zur Zahlung der Zweitwohnsteuer bekommen
Ok, danke!
Ich mache mir immer um alles so viel Gedanken. Für mein Gewissen hätte ich mich damals eigentlich melden und nachfragen müssen, warum ich keinen Bescheid bekommen habe, aber irgendwie komme ich immer darüber hinweg und so richtig sehe ich es auch wirklich nicht ein. In einer Satzung einer anderen Stadt habe ich so was gelesen wie: „Wenn Sie keinen Bescheid bekommen, müssen Sie nichts zahlen.“ Das wäre natürlich schön, aber es wird wohl sicher bei meinem
Glück zu einer Nachzahlung kommen.
Keine Aufforderung zur Zahlung der Zweitwohnsteuer bekommen
In einer Satzung einer anderen Stadt habe ich so was gelesen wie: „Wenn Sie keinen Bescheid bekommen, müssen Sie nichts zahlen.“ Das wäre natürlich schön, aber es wird wohl sicher bei meinem Glück zu einer Nachzahlung kommen.
Bitte nicht Nachzahlung als Glück bezeichnen, selbst wenn je ein Bescheid übermittelt wird bestünde innerhalb 4 Wochenfrist die Möglichkeit zu einem Widerspruch!
Keine Aufforderung zur Zahlung der Zweitwohnsteuer bekommen
Das kann sein, aber mit welcher Begründung sollte ich denn widersprechen? Ich komme ja wohl kaum um eine Nachzahlung drum herum, oder?
Keine Aufforderung zur Zahlung der Zweitwohnsteuer bekommen
Das kann sein, aber mit welcher Begründung sollte ich denn widersprechen? Ich komme ja wohl kaum um eine Nachzahlung drum herum, oder?
Oh je - solange die Kommune noch nicht bekannt ist - bzw. die Satzung nicht überprüft worden ist besteht doch die Möglichkeit, dass exakt mal wieder mit einer rechtswidrigen Satzung Bescheide erlassen werden - obwohl diese Satzung rechtswidrig gestaltet ist. Zahlreiche Beispiele gibt's schon seit vielen Jahren, da allerdings die "Betroffenen" einfach bezahlen und aus gewisser Angst vor einem Prozessrisiko zurückschrecken - viele Gemeinden nutzten bisher dieses schamlos aus- ja es gibt sogar auch Juristen bei der kommunalen Aufsicht - da werden solche Widersprüche zurückgewiesen mit dem Hinweis auf Gerichtsentscheidungen - obwohl diese noch nie rechtskräftig geworden sind - ja man verunsichert zusätzlich die Bürger und empfiehlt den Widerspruch zurückzunehmen um die Kosten für eine Zurückweisung scheinheilig zu ersparen im Sinne des betroffenen Bürger.
ES wird das Vertrauen der Bürger mit der offizielle Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinde missbraucht - wenn es eben ums Geld geht, dann gehen zahlreiche Kommunalpolitiker sogar über Leichen!! Dazu gibt's wohl Hinweise > www.bürgernetzwerk-bayern.de - nicht nur bei der Zweitwohnungssteuer sondern bei vielen ungerechten Kommunalsteuern insgesamt!!
Bundespolitiker lehnen jede Einmischung ab, denn es geht hier um Landespolitik- ein CSU--CDU-SPD- Grüne- Bundestagsmandatsträger lehnt dazu jede Kommentierung ab! Jüngste Grundsatzentscheidungen bestätigen leider diese Misere komplett!