Zweitwohnsitzsteuer in Trier und Infrastruktur

Christian @, Mittwoch, 14.03.2007 (vor 6253 Tagen) @ eifelperle

Hallo Eifelperle,

die Anwohnerparkzone - eines von vielen schönen Beispielen.

Diese gerne gebrachte Behauptung mit dem Kostenausgleich für die dem mit Nebenwohnung gemeldeten bereitgestellte Infrastruktur ist in meinen Augen beim Anknüpfen an das Melderecht sowieso absolut sinnfrei. Wird besonders deutlich, wenn man sich unter diesem Gesichtspunkt die „Steuerbefreiung“ ausgerechnet für auswärtige Verheiratete in der Satzung betrachtet. Die Auswärtigen leisten ja nun nach Auffassung der Stadt (und des RP-Innenministeriums) keinen Beitrag zur „für sie bereitgestellten Infrastruktur“. Ein Einheimischer hingegen, der in Trier eine Nebenwohnung nutzt (so es das überhaupt gibt) und seinen Beitrag bereits erbringt, wird zusätzlich zur Zweitwohnungsteuer herangezogen. Wie gesagt, völlig sinnfrei.

Lösung:
Mir keine bekannt, wenn man einmal von einer Klage gegen die „Anwohnerparkzonen-Satzung“ absieht - also Parkberechtigung beantragen, nach Ablehnung Widerspruch einlegen, nach dessen Ablehnung klagen - die Argumente dafür liegen auf der Hand. Dann sind alle gut beschäftigt.:-(
Empfehlung:
Anfrage beim Petitionsausschuss des Landtages oder beim Bürgerbeauftragten. Bringt mit hoher Wahrscheinlichkeit nichts, schärft aber das Problembewusstsein ungemein. Besonders dann, wenn man es mit einem persönlichen Besuch beim MdL des eigenen Wahlkreises (unsere Frau/unser Mann in Mainz) verbindet. Die/der muss es sich zumindest anhören.:-(
Gruß


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