Zweitwohnsitzsteuer

Inter61, Mittwoch, 25.12.2019 (vor 2018 Tagen)

Hallo, ich bin Zeitsoldat und musste meinen Hauptwohnsitz in Rostock anmelden, da meine Stammeinheit dort ist. Dies hab ich dann auch getan, habe aber beim Amt meine bisherige Wohnung (von meinen Eltern) als Nebenwohnsitz angemeldet. Ich zahle bei meinen Eltern keine Miete oder dergleichen, noch bin ich im Mietvertrag drinne. Muss ich trotzdem die Zweitwohnsitzsteuer bezahlen? Ich habe diese eigentlich auch nur angemeldet damit ich meine Post(und zwar alle auch die von den Ämtern) weiterhin wie gewohnt nach Hause zu meinen Eltern geschickt bekomme, da ich viel auf See bin und ich ungern meine Post von meinem Spieß erhalten möchten, zumal sich in mehrwöchiger Abwesendheit auch viel anstaut wäre es schön dies wie gewohnt zu Hause zu erhalten. Der Hauptwohnsitz ist jetzt eine Kaserne wo ich mit meinen Kameraden eine Stube teile. Im Grunde habe ich dort auch nur einen Bock und eine Toilette/Bad, Küche ist nicht mehr vorhanden da das Kochen nicht mehr erlaubt ist. Da die Mietkosten für die Unterkunft relativ gering ist und und sich die Zweitwohnsitzsteuer daraus ergibt wäre es nicht so tragisch wenn ich diese Zahlen müsste, es wäre halt nur ärgerlich und wenn's geht würde ich es gerne umgehen. Ich habe jetzt Brief vom Finanzamt bekommen und würde gerne wissen ob ich die Steuer bezahlen muss und wenn ja wäre die einzige Möglichkeit die Steuer zu umgehen den Zwrktwohnsitz "aufzugeben"? Ich bedanke mich in voraus ganz herzlich für eure Hilfe und wünschen allen schöne Feiertage.

Zweitwohnsitzsteuer

Rebell @, Donnerstag, 26.12.2019 (vor 2017 Tagen) @ Inter61

Ich habe jetzt Brief vom Finanzamt bekommen und würde gerne wissen ob ich die Steuer bezahlen muss und wenn ja wäre die einzige Möglichkeit die Steuer zu umgehen den Zwrktwohnsitz "aufzugeben"? Ich bedanke mich in voraus ganz herzlich für eure Hilfe und wünschen allen schöne Feiertage.

Leider fehlt die Angabe des Ortes - bei den Eltern ? Satzung dieser Stadt zu prüfen.

Auch das Finanzamt (Adresse) wäre eventuell interessant?

ABER noch wichtiger wäre wohl zu prüfen ob denn überhaupt eine Zwst fällig sein könnte, gehe davon aus, dass bei der Bundeswehr u.U. die Geringverdienerregelung - ledig 32 000 € Jahresverdienst - Summe der positiven Einkünfte - eventuell greifen könnte - je nachdem wo diese "Zweitwohnung" ? Bundesland? sich befindet!!

Deutschland besteht aus 16 Bundesländern und entsprechend unterschiedlichen Strukturen und Gesetze - bestes Beispiel ist diese Zweitwohnungssteuer - nicht Bundes- sondern Ländersache und zusätzlich noch willkürlich von Kommune zu Kommune - allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht inzwischen so manchen rechtswidrigen Vorgehensweisen entsprechende Grundsatzentscheidungen diese in starke Bedrängnis gebracht.

Das Allerwichtigste sollte ein fristgerechter Widerspruch sein, zumindest mit dem Hinweis Begründung folgt. Wer die Frist verstreichen lässt sieht bekanntlich "alt aus"

Zweitwohnsitzsteuer

Inter61, Donnerstag, 26.12.2019 (vor 2017 Tagen) @ Rebell

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Meine Eltern wohnen in Berlin und das zuständige Finanzamt ist Mitte/Tiergarten. Ich wusste auch nicht das das Gehalt eine Rolle spielt, verdiene weniger als 32000€.

Zweitwohnungsteuer

Alfred @, Donnerstag, 26.12.2019 (vor 2017 Tagen) @ Inter61

meine bisherige Wohnung (von meinen Eltern)

Befindet sich die Nebenwohnung in der Wohnung Deiner Eltern oder handelt es sich um eine Wohnung, die Deinen Eltern gehört und von Dir genutzt wird?

Die „Geringverdienergrenze“ gilt nur in Bayern.

Zweitwohnungsteuer

Inter61, Donnerstag, 26.12.2019 (vor 2017 Tagen) @ Alfred

Die Nebenwohnung gehört meinen Eltern und sie wird von mir genutzt. Im Schnitt bin ich jedes zweite Wochenende zu Besuch zu Hause wegen Familie und Freunde.

Zweitwohnungsteuer

Alfred @, Donnerstag, 26.12.2019 (vor 2017 Tagen) @ Inter61

Deine Eltern haben Dir also eine Wohnung überlassen, die von Dir jetzt als Nebenwohnung genutzt wird. Für diese Wohnung bist Du nach dem Berliner ZWStG steuerpflichtig. Bemessungsgrundlage ergibt sich aus den Mietspiegel.
Ausziehen und abmelden beendet die Steuerpflicht.

Zweitwohnungsteuer

Inter61, Freitag, 27.12.2019 (vor 2016 Tagen) @ Alfred

Ja das habe ich mir schon so gedacht.Dachte es gäbe vielleicht noch einen Weg es anders lösen zu können, aber den Wohnsitz abzumelden komme ich wohl nicht rum. Ich bedanke mich ganz herzlich für die schnellen und hilfreichen Antworten das Forum ist echt super. Wünsche euch allen einen guten Rutsch ins neue Jahr.
LG