Hallo,
ich habe im letzten Jahr ein Haus in Kiel gekauft, welches ich noch nicht bewohne.
Ich bin zur Zeit dabei das Haus umzubauen und danach dort mit Hauptwohnsitz einzuziehen.
Jetzt habe ich eine Aufforderung zu Abgabe der Erklärung wegen ZWS erhalten.
Meine Fragen:
1. ab wann habe ich die Wohnung inne> Ich bin ja noch nicht dort gemeldet und nutze die Wohnung auch noch nicht.
2. wenn ich die Wohnung (bzw das Haus) leerstehen lasse, ist dann ZWS fällig>
3. kann ich mich alleine dort mit Hauptwohnsitz anmelden, wenn meine Frau noch in unserem alten Haus als Hauptwohnsitz gemeldet ist>
Danke für Eure Meinungen,
Gruß Siegbert
Hausbesitz in Kiel
Christian , Sonntag, 18.03.2007 (vor 6716 Tagen) @ Siegbert
Hallo Siegbert,
Das Melderecht hat zum Glück nichts mit dem „Innehaben“ einer Wohnung im steuerrechtlichen Sinn zu tun.
Wer wo seinen Wohnsitz hat auch nur manchmal etwas mit dem Melderecht zu tun und spielt für die Zweitwohnungsteuer ursächlich keine Rolle.
Die Kieler Satzung hat mit dem Melderecht auch nichts zu tun. Sie verstößt mit § 3 Abs.1 Satz 2 und 3 aber auf jeden Fall gegen Art 3 Abs. 1 GG (gem. Beschluss BVerfG).
Meine Meinung zu den Fragen:
1. Das Innehaben einer Wohnung ist ein tatsächlicher und rechtlicher Zustand. Am „griffigsten“ lässt sich das mit „Schlüsselgewalt“ umschreiben. Mit der Nutzung hat das nichts zu tun. Ich kann unzählige Wohnungen innehaben, ohne sie zu nutzen und umgekehrt unzählige Wohnungen nutzen, ohne sie innezuhaben.
2. Steuergegenstand der Zweitwohnungsteuer ist das Innehaben einer Zweitwohnung, nicht das Nutzen einer Wohnung. Im Übrigen s. Antwort zu Frage 1
3. Das Melderecht regelt abschließend, wie nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete sich zu melden haben. Außerdem: Wenn das Haus nicht genutzt wird, kann man sich gem. Melderecht dort auch nicht melden, weder mit Haupt- noch mit Nebenwohnung noch mit alleiniger Wohnung. Das Melderecht ist schließlich kein Instrument zur Vermeidung/Erzeugung einer Zweitwohnungsteuerpflicht.
Ansonsten: Ob das Haus im steuerrechtlichen Sinn derzeit eine Wohnung ist, wäre zu prüfen.
Noch Fragen>
Gruß
Christian
Hausbesitz in Kiel
Siegbert , Verl, Sonntag, 18.03.2007 (vor 6716 Tagen) @ Christian
Hallo Christian,
danke für die schnelle Antwort.
heist dass, wenn ich ein Haus mit 5 Wohnungen kaufe und diese umbaue, muss ich für alle 5 Wohnungen ZWS zahlen, bis ich diese vermietet habe>
Was sollte ich Deiner Meinung nach tun, bwz. der Behörde melden>
Wenn ich das Haus z.B. nur umbaue und dann vermiete, ist dann die Steuer fällig, da ich ja gar nicht selber nutzen will.
Übrigens hat Kiel die Satzung ergänzt um den Umstand, dass bei beruflicher Nutzung bei verheirateten nun diese Steuer nicht anfällt, was im Einklang mit der BGH Urteil steht. Das kann ich aber nicht nutzen, da ich Rentner bin.
Der letzte Satz ist noch interessant, was heist "im steuerrechtlichen Sinn derzeit eine Wohnung ist" genau, wann wäre das denn nicht der Fall>
Gruß, Siegbert
Hausbesitz in Kiel
Christian , Sonntag, 18.03.2007 (vor 6716 Tagen) @ Siegbert
Hallo Siegbert,
» heißt dass, wenn ich ein Haus mit 5 Wohnungen kaufe und diese umbaue, muss
» ich für alle 5 Wohnungen ZWS zahlen, bis ich diese vermietet habe>
Der Zweitwohnungsteuer in Kiel unterliegen alle - oder nur - Wohnungen, die für den persönlichen Lebensbedarf oder den der Familie genutzt oder vorgehalten werden. Wohnungen, die vermietet sind oder vermietet werden sollen, dienen der Einkommenserzielung und dürfen nicht als Zweitwohnung besteuert werden. Die Vermietungs-/Verkaufsabsicht muss natürlich ggf. nachgewiesen werden. Denn die Stadt darf natürlich vermuten, dass diese Wohnungen für den persönlichen Lebensbedarf gedacht sind. Diese Vermutung muss dann widerlegt werden können.
» Wenn ich das Haus z.B. nur umbaue und dann vermiete, ist dann die Steuer
» fällig, da ich ja gar nicht selber nutzen will.
Nein, siehe oben.
» Übrigens hat Kiel die Satzung ergänzt um den Umstand, dass bei beruflicher
» Nutzung bei Verheirateten nun diese Steuer nicht anfällt, was im Einklang
» mit dem BVerfG-Beschluss steht. Das kann ich aber nicht nutzen, da ich Rentner
» bin.
Genau diese Ergänzung meinte ich. Die steht eben nicht im Einklang mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgericht und verstößt in einer Satzung wie der Kieler bei nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten allemal gegen Artikel 3 Abs., 1 GG - hat das BVerfG festgestellt. Das ist relativ eindeutig.(Mitlesende kommunale Bedienstete und wohl auch einige Juristen werden sich jetzt je nach Temperament die Haare raufen oder an die Stirn tippen - aber es ist so. )
» Der letzte Satz ist noch interessant, was heißt "im steuerrechtlichen Sinn
» derzeit eine Wohnung ist" genau, wann wäre das denn nicht der Fall>
Nun, eine Wohnung muss bewohnbar sein - ein entkerntes Haus, das umgebaut wird, wäre nach meinem Empfinden nicht bewohnbar - was natürlich ggf. nachgewiesen werden müsste.
» Was sollte ich Deiner Meinung nach tun, bzw. der Behörde melden>
Auf Grund der bisherigen Angaben schwer zu sagen.
1. Wenn das Haus derzeit nur umgebaut wird und nicht bewohnbar ist, wäre das allemal ein Argument, das man versuchen könnte. Der Vergleich mit einem Neubau bietet sich an - der ist ja auch erst ab einem bestimmten Zeitpunkt bezugsfertig. Hängt aber stark vom Umfang und Stand der Umbauarbeiten ab.
2. Der Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG hat es auch in sich. Sozusagen ein juristischer Leckerbissen. Kann sich aber hinziehen.
3. Besteht die Absicht und ist sie nachweisbar, das Haus zu vermieten oder zu verkaufen, wäre das auch ein Argument. Aus meiner Sicht ein unschlagbares, denn dazu gibt es bereits ein paar einigermaßen passende Urteile des Bundesverwaltungsgerichts. Dese Möglichkeit ist eine Alternative zu 1. - es geht nur eines von beiden.
Mal drüber nachdenken, und wenn dann noch Fragen, hier stellen. Vielleicht haben auch noch andere (ob mit oder ohne zerraufte Haare) etwas dazu beizutragen.
Gruß,
Hausbesitz in Kiel
Siegbert , Verl, Sonntag, 18.03.2007 (vor 6716 Tagen) @ Christian
Hallo Christian,
noch mal danke für die fundierte Antwort.
Hälst Du es für sinnvoll mit der Behörde zu reden, wie sie dass mit dem Umbau sieht>
Gruß, Siegbert
Hausbesitz in Kiel
Christian , Sonntag, 18.03.2007 (vor 6716 Tagen) @ Siegbert
Hallo Siegbert,
auf jeden Fall, danach ist zumindest klar, ob und ggf. wie rau die Sache wird.
Gruß,
Hausbesitz in Kiel
Siegbert , Verl, Sonntag, 18.03.2007 (vor 6716 Tagen) @ Christian
Ich bin in 2 Wochen wieder in Kiel und werde dann nach dem Gespräch berichten, was die Leute meinen.
Bis dann, Gruß, Siegbert
Hausbesitz in Kiel
Siegbert , Verl, Mittwoch, 28.03.2007 (vor 6706 Tagen) @ Siegbert
Hallo,
zwischenzeitlich habe ich mit dem Finanzamt in Kiel gesprochen (die sind für die ZWS zuständig).
Auch hier habe ich die Erfahrung bestätigt bekommen, daß die Behörden in Kiel sehr freundlich und entgegenkommend sind.
Man hat mir aufgrund meiner Erklärungen nun ein halbes Jahr Zeit eingeräumt, um mein Haus umzubauen, ohne Steuern zahlen zu müssen. Dann allerdings müsste ich meinen Hauptwohnsitz in Kiel anmelden.
Es ist also sehr gut gewesen, mit den Leuten zu reden.
Nochmal vielen Dank, Christian, für die tolle Hilfe.
Gruß, Siegbert