Student nutzt Wohnung von Eltern - Innehaben der Eltern?
Folgende Situation:
Eltern besitzen Mietwohnung.
Melden Eigenbedarf an; damit Sohn dort wohnen kann, für Studium, unentgeltlich mit Erstwohnsitz.
Stadt will von Eltern ZWS erklärung.
Sie hätten wohl die Wohnung inne, da sie es unentgeltlich dem Sohn überlassen.
Schlüssel zur Wohnung haben sie nicht, haben selbst die wohnung nie benutzt.
Gibt es eine Möglichkeit darzulegen, dass Eltern nicht die Verfüungsmacht über die Wohnung haben? Eventuell schriftliche Vereinbarung mit Sohn ?
Die Alternative wäre ja, dass Sohn sich selbst Wohnung mietet. Die Eltern müssen es dann ohnehin bezahlen.
Der Effekt wäre also der gleiche.
Student nutzt Wohnung von Eltern - Innehaben der Eltern?
Gibt es eine Möglichkeit darzulegen, dass Eltern nicht die Verfügungsmacht über die Wohnung haben? Eventuell schriftliche Vereinbarung mit Sohn ?
Ja das ist relativ einfach - aber es geht nicht ohne bürokratischen Aufwand - setzt allerdings Erstwohnsitzanmeldung voraus- was eigentlich wegen Melderecht fällig sei.
Die Alternative wäre ja, dass Sohn sich selbst Wohnung mietet.
Exakt so wäre es richtig- Beweise: Mietvertrag mit dem Sohn- diese müsste allerdings mindestens 60 % der ortsüblichen Miete lauten. Der Sohn überweist die Miete monatlich an die Eltern - denn sonst wäre es nicht glaubwürdig.
Die Eltern müssen es dann ohnehin bezahlen - können diese Kosten u.U. geltend machen bei der eigentlichen Steuererklärung und zusätzlich handelt es sich weiterhin um ein Mietobjekt- die Mieteinnahmen müssen versteuert werden.
ABER sämtliche Aufwendungen für Reperaturen sind ebenfalls von der Steuer absetzbar - die Zweitwohnungssteuer entfällt.
Zusätzlich hätten die Eltern sogar die Möglichkeit den Sohn permanent oft zu besuchen - die Wohnung u. U. sogar auch nutzen - die Stadt hätte keine Möglichkeit von den Eltern eine Zweitwohnungssteuer zu fordern!!!
Student nutzt Wohnung von Eltern - Innehaben der Eltern?
Vielen Dank.
Der Sohn wird sich jetzt mit Hauptwohnsitz melden.
Eine frage noch.
Wäre es eventuell denkbar dass man eine schriftliche Vereinbarung für die
Wohnungsüberlassung an den Sohn macht, sodass dieser die Verfüungsmacht hat?
Jedoch ohne Mietzahlung.
Eltern haben Schlüssel nicht.
Dank und Gruß
Student nutzt Wohnung von Eltern - Innehaben der Eltern?
Der Sohn wird sich jetzt mit Hauptwohnsitz melden.
Das ist schon wegen dem Melderecht vorgeben
Eine frage noch.
Wäre es eventuell denkbar dass man eine schriftliche Vereinbarung für die
Wohnungsüberlassung an den Sohn macht, sodass dieser die Verfüungsmacht hat?
Jedoch ohne Mietzahlung.
Eltern haben Schlüssel nicht.
Das wird wohl nicht reichen - siehe dazu >>Bei der Vermietung an Angehörige wird oft eine deutlich vergünstigte Miete vereinbart. Zu billig sollte sie allerdings auch nicht sein, denn dann riskiert der Vermieter steuerliche Nachteile.
https://ratgeber.immowelt.de/a/vermietung-an-angehoerige-vorsicht-steuerfalle.html
Student nutzt Wohnung von Eltern - Innehaben der Eltern?
vielen dank