Druck auf die Unerwünschten Bürger ?

Rebell @, Samstag, 11.01.2020 (vor 1806 Tagen)

Oberreute will gegen Zweitwohnungen vorgehen
An sich seien Zweitwohnungen in Oberreute kein Problem. Man müsse aber das Verhältnis zwischen Erst- und Zweitwohnungen sehen, so Olexiuke. Während 1.672 Bürger mit Erstwohnsitz angemeldet sind, gibt es in Oberreute 1.064 Menschen mit Zweitwohnsitz (Stand 08.01.2020).
Quelle> https://www.all-in.de/oberreute/c-lokales/oberreute-will-gegen-zweitwohnungen-vorgehen_...
Es bahnt sich eventuell eine Wende an- vorausgesetzt die bayerischen Kommunen schaffen es nun eine Satzung auszuarbeiten, welche alle Gerichtsinstanzen standhält, denn mit den bisherigen rechtswidrigen Satzungen hatten diese kein Glück.

Druck auf die Unerwünschten Einwohner ?

Alfred @, Samstag, 11.01.2020 (vor 1806 Tagen) @ Rebell

Die Oberreuter Satzung hat mit der Zweitwohnungsteuer nichts am Hut.

Durch den Artikel schnorcheln die üblichen Ungenauigkeiten.

Davon abgesehen:
Die angedachte Möglichkeit: „Wenn der Käufer die Wohnung als Zweitwohnung nutzen will, muss er selbst mindestens die Hälfte des Jahres auch dort wohnen.“ Dürfte die Satzung rechtswidrig machen, denn es ist eine nahezu unerfüllbare Forderung. Denn wer in einer Wohnung „mindestens die Hälfte des Jahres“ wohnt, kann sie (von Ausnahmen abgesehen) nicht als Zweitwohnung nutzen.

Druck auf die Unerwünschten Einwohner ?

robertgorski, Freitag, 22.01.2021 (vor 1429 Tagen) @ Alfred

Hallo, ist denn die Satzung mittlerweile in Kraft getreten und kann man dann in Oberreutejetzt keine Nebenwohnung bzw. keinen Zweitwohnsitz mehr anmelden? Das würde mich sehr interessieren und ich bin für Rückmeldung dankbar. MfG

Druck auf die unerwünschten Einwohner ?

Alfred @, Freitag, 22.01.2021 (vor 1429 Tagen) @ robertgorski

Die Registrierung von Nebenwohnung richtet sich nach dem Meldegesetz. Das kann durch eine kommunale Satzung nicht außer Kraft gesetzt werden. Insofern ist der Stand der Satzng unerheblich.
Zweitwohnsitze gibt es nicht.

Druck auf die unerwünschten Einwohner ?

robertgorski, Freitag, 22.01.2021 (vor 1429 Tagen) @ Alfred

Hallo, aber ich muss doch nach dem Meldegesetz mich auch ihm Ort meiner Nebenwohnung anmelden. Und wenn ich dich schon an einem anderen Ort gemeldet bin, dann muss ich doch einen solchen Nebenwohmsitz anmelden. Oder verstehe ich das auch falsch. Danke für Rückmeldung

Druck auf die unerwünschten Einwohner ?

Alfred @, Samstag, 23.01.2021 (vor 1428 Tagen) @ robertgorski

Hallo, aber ich muss doch nach dem Meldegesetz mich auch ihm Ort meiner Nebenwohnung anmelden.

Ja, so ist das melderechtlich geregelt.