Zweitwohnungssteuer im digitalen Zeitalter?

Rebell @, Montag, 27.01.2020 (vor 1724 Tagen)

Zweitwohnungssteuer im digitalen Zeitalter?
In welchem Rechtsstaat ist denn ein geschätzter Besteuerungsmaßstab noch glaubwürdig zu betrachten?
die Antwort: In Bayern wenn es um die Satzungen der Zweitwohnungssteuer geht- so die Festlegung beim Urteil VG München 12.12.2019
Dazu sollten viele Fragen erlaubt sein: Warum werden Kfz-Steuern differenziert ausgearbeitet?
Wozu hat man denn ein Eichgesetz ?
denn geschätzt ist nicht gewogen!!
Man könnte auch den Lohn oder Gehalt schätzen??
Warum Verkehrsüberwachungskameras als Beweis?
Ein Polizist könnte auch schätzen!
Warum werden manche Verkehrsüberwachungsergebnisse
angezweifelt ob überhaupt zugelassenes Personal?
einfacher und weniger Verwaltungsaufwand b.Schätzung??
Wer kennt denn im digitalen Zeitalter einen Abrechnungsmaßstab wo willkürliche Schätzungen als generelle Bemessungsgrundlage sogar gerichtlich anerkannt wird?

Gehen denn einseitige Einsparungen beim Verwaltungsaufwand soweit, dass hier nur noch generell geschätzt wird, da man für den Aufwand und über die wahren Fakten nicht in der Lage ist nachprüfbare Beweise zu liefern?

HAT DAS DENN MIT GERICHTÍGKEIT ETWAS ZU TUN??????????
Wer nennt hier Urteile wo generelle Schätzung einer Besteuerung wie bei der Zweitwohnungssteuer ??
Wenn ja welches Urteil ist beispielhaft zu betrachten?


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

  • Zweitwohnungssteuer im digitalen Zeitalter? - Rebell, 27.01.2020 [*]