Heikendorf (S-H)
In der Städte-Übersicht auf dieser Seite steht Heikendorf immer noch (Stand von 2015) als Gemeinde ohne Zweitwohnungssteuer da, wobei diese aber in Planung sei. Fakt ist:
In Heikendorf wurde ab 1.1.2016 eine (deftige) Zweitwohnungssteuer eingeführt, mittels Hochrechnung der Jahresrohmiete nach den Wertverhältnissen von 1964. Aufgrund der Urteile des Bundesverfassungsgerichts vom 18.7.19 (Az 1 BvR 807/12, 1 BvR 2917/13) und des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.11.19 (Az BVerwG 9 C 6.18, BVerwG 9 C 7.18, BVerwG 9 C 3.19, BVerwG 9 C 4.19) ist diese Berechnungsgrundlage rechtswidrig.
Das Amt Schrevenborn hat in der letzten Januarwoche 2020 mitgeteilt, daß bis zur Beschlußfassung einer neuen Zweitwohnungssteuersatzung zunächst kein Festsetzungsbescheid 2019 und kein Vorauszahlungsbescheid 2020 versandt wird. Die Neufassung der Satzung werde rückwirkend zum 1.1.19 erfolgen und ein Schlechterstellungsverbot für das Jahr 2019 beinhalten.
Nur zur Größenordnung: Für eine Zweitwohnung von ca. 78qm in einem kurz nach 2000 erstellten Mehrfamilienhaus verlangt Heikendorf eine Zweitwohnungssteuer von über 1200€ pro Jahr, und zwar jährlich ansteigend; die Steuer ist gegenüber den genannten Daten seit ihrer Einführung bereits um über 50€ im Jahr gestiegen. Außerdem werden Zweitwohnungsbesitzer seitdem zur Zahlung einer Kurtaxe herangezogen. Wer also eine Zweitwohnung wie beschrieben in Heikendorf besitzt und diese aufgrund seiner Lebenssituation nicht bzw. nur mit gravierenden Konsequenzen veräußern kann und sie daher behält, der hat plötzlich seit dem 1.1.2016 ohne irgendeine Änderung seiner übrigen Lebensverhältnisse monatlich ca.110€ weniger als vorher im Budget. Im Effekt ist das für den Bürger nichts anderes als eine drastische Einkommenskürzung. Nach den bisherigen Verlautbarungen ist kaum zu erwarten, daß sich daran größenordnungsmäßig viel ändert; es geht nur um eine neue Begründung dieses unverschämten Griffs in die Taschen der Bürger. Offenbar reicht die Phantasie der Zuständigen nur so weit, als müßten privat genutzte Zweitwohnungen wohl von Superreichen (die die Steuer nicht ernsthaft tangiert) für ein paar Wochen im Sommerurlaub gekauft worden sein.