ZWS bei unentgeltlich überlassenen Wohnung
Mein Hauptwohnsitz ist in Hamburg und dort bin ich gemeldet.
Meine Eltern besitzen eine Eigentumswohnung in einer anderen Stadt und dort bin ich am Wochenende und darf dort in der Wohnung wohnen und leben, ohne dafür etwas zahlen zu müssen. Meine Eltern erheben also mir gegenüber auch keine Miete.
Wenn ich mich in der anderen Stadt nun mit Nebenwohnsitz anmelde, was ich laut Meldegesetz ja müsste, bin ich dann zahlungspflichtig im Sinne einer Zweitwohnungssteuer?
Im Haushaltsplan der anderen Stadt steht dazu folgendes:
"Mit der Rechtsprechung des OVG Schleswig zu den sogenannten „Leihfällen“ verringert sich auch bei der Stadt das Aufkommen der Zweitwohnungssteuer."
Ich finde dazu kein Urteil des OVG Schleswig. Stimmt es, dass bei kostenlos überlassenen Wohnungen an Angehörige keine Zweitwohnsitzsteuer fällig wird?
Derzeit zahlen meine Eltern die Zweitwohnsitzsteuer für ihre Zweitwohnung, in der sie allerdings nicht wohnen, sondern ja eigentlich ich während der Wochenenden.
Kann mir da jemand weiterhelfen?
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- ZWS bei unentgeltlich überlassenen Wohnung -
gn0mm,
22.02.2020
- ZwSt bei unentgeltlich überlassenen Wohnung - Alfred, 23.02.2020
- ZWS bei unentgeltlich überlassenen Wohnung - MNOrt, 15.03.2020