ZWS bei unentgeltlich überlassenen Wohnung

gn0mm, Samstag, 22.02.2020 (vor 1771 Tagen)

Mein Hauptwohnsitz ist in Hamburg und dort bin ich gemeldet.

Meine Eltern besitzen eine Eigentumswohnung in einer anderen Stadt und dort bin ich am Wochenende und darf dort in der Wohnung wohnen und leben, ohne dafür etwas zahlen zu müssen. Meine Eltern erheben also mir gegenüber auch keine Miete.

Wenn ich mich in der anderen Stadt nun mit Nebenwohnsitz anmelde, was ich laut Meldegesetz ja müsste, bin ich dann zahlungspflichtig im Sinne einer Zweitwohnungssteuer?

Im Haushaltsplan der anderen Stadt steht dazu folgendes:

"Mit der Rechtsprechung des OVG Schleswig zu den sogenannten „Leihfällen“ verringert sich auch bei der Stadt das Aufkommen der Zweitwohnungssteuer."

Ich finde dazu kein Urteil des OVG Schleswig. Stimmt es, dass bei kostenlos überlassenen Wohnungen an Angehörige keine Zweitwohnsitzsteuer fällig wird?

Derzeit zahlen meine Eltern die Zweitwohnsitzsteuer für ihre Zweitwohnung, in der sie allerdings nicht wohnen, sondern ja eigentlich ich während der Wochenenden.

Kann mir da jemand weiterhelfen?

ZwSt bei unentgeltlich überlassenen Wohnung

Alfred @, Sonntag, 23.02.2020 (vor 1770 Tagen) @ gn0mm

Du bist derzeit melderechtlich mit alleiniger Wohnung in HH registriert und nutzt an den Wochenenden eine weitere Wohnung in einer anderen Stadt. Für diese Wohnung müsstest Du Dich mit Nebenwohnung registrieren lassen.
Zur Zweitwohnungsteuerpflicht kann ich nichts Konkretes sagen, da ich die Satzung der „anderen Stadt“ nicht kenne.

ZWS bei unentgeltlich überlassenen Wohnung

MNOrt, Sonntag, 15.03.2020 (vor 1750 Tagen) @ gn0mm

Hat sich die Sache inzwischen auflösen lassen? Ich wäre in einer ähnlichen Situation, bei der mir Wohnraum überlassen wird. Ich bin zur Zeit an einem Ort mit Hauptwohnsitz gemeldet, an dem die Steuer fällig wird. Für den anderen Ort lässt sich nichts finden. Auch am zweiten Ort könnte ich wohnen, ohne dass eine Miete fällig wird.