ZWS für Seniorin

Claudia333, Montag, 20.04.2020 (vor 1714 Tagen)

Hallo,

vor etwa 2 Jahren habe ich meine alte an Demenz und Parkinson erkrankte Mutter zu mir nach Oberbayern genommen und auch hier mit Hauptwohnsitz angemeldet. Ihre vorherige Mietwohnung in Bonn besteht immer noch, da sie diese noch nicht kündigen
wollte und ihr gesamter Hausstand sich darin befindet. Sie kann diese Wohnung aber leider gar nicht mehr nutzen.
Nun soll sie nachträglich ZWS für diese Wohnung bezahlen und das sind inzwischen mehrere tausend Euro.

Weiß vielleicht jemand, ob man diese Steuer für diese Wohnung umgehen könnte, da diese ja nicht mehr für Wohnzwecke genutzt
wird? Hier könnte man doch von einem Härtefall sprechen.

Ich habe versucht die entsprechende Satzung für die ZWS in NRW zu verstehen, habe aber keine Informationen über derartige Ausnahmefälle finden können.

Lohnt es sich einen Anwalt zu bemühen?

Über Tipps und Anregungen wäre ich sehr dankbar....:-) :-)


Gruß
Claudia333

ZWS für Seniorin

Alfred @, Montag, 20.04.2020 (vor 1714 Tagen) @ Claudia333

vor etwa 2 Jahren habe ich meine alte an Demenz und Parkinson erkrankte Mutter zu mir nach Oberbayern genommen und auch hier mit Hauptwohnsitz angemeldet. Ihre vorherige Mietwohnung in Bonn besteht immer noch, da sie diese noch nicht kündigen wollte und ihr gesamter Hausstand sich darin befindet. Sie kann diese Wohnung aber leider gar nicht mehr nutzen.

Weiß vielleicht jemand, ob man diese Steuer für diese Wohnung umgehen könnte, da diese ja nicht mehr für Wohnzwecke genutzt wird? Hier könnte man doch von einem Härtefall sprechen.

Kein Härtefall, sondern falsche melderechtliche Registrierung. Da die Wohnung in Bonn nicht mehr für Wohnzwecke genutzt wird, ist sie keine Nebenwohnung und die Wohnung in Bayern ist alleinige Wohnung. Damit keine Zweitwohnungsteuerpflicht in Bonn.

Sofortige Änderung des melderechtlichen Status in BY - möglichst rückwirkend zum Tag des Umzugs. Wenn die BY Meldebehörde das mitmacht, müsste das Problem gelöst sein.

Wurde bereits eine Erklärung zur ZWSt abgegeben?

ZWS für Seniorin

Claudia333, Montag, 20.04.2020 (vor 1714 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred,

vielen Dank für Ihre Antwort und den Tipp mit der Meldebehörde. Diesen Schritt bin ich bereits gegangen und habe meine Mutter
nachträglich abgemeldet. Darauf erhielt ich von Bonn die Nachricht, dass die Abmeldung der Person nicht zwangsläufig zum
Erlass der Zweitsteuer führe, sondern dass ich umgehend das Mietverhältnis in Bonn kündigen solle. Dennoch würden die
Steuern rückwirkend bis zum Zeitpunkt des Umzugs anfallen.
Ja und einen Steuerbescheid habe ich leider auch erhalten und demnach muss ich die Zweitlohnsteuer sogar bis Ende 2020
vorauszahlen!:-(

ZWS für Seniorin

Alfred @, Montag, 20.04.2020 (vor 1714 Tagen) @ Claudia333

... habe meine Mutter nachträglich abgemeldet.

D.h., die Mutter ist mit dem Umzug nachträglich mit alleiniger Wohnung in BY registriert.

Darauf erhielt ich von Bonn die Nachricht, dass die Abmeldung der Person nicht zwangsläufig zum Erlass der Zweitsteuer führe, sondern dass ich umgehend das Mietverhältnis in Bonn kündigen solle. Dennoch würden die Steuern rückwirkend bis zum Zeitpunkt des Umzugs anfallen.

Das gibt die ZWSt-Satzung der Stadt Bonn m.E. nicht her. Allerdings ist die Bonner Stadtverwaltung - so sagt man dort - für ihre Inkompentenz und Dickfelligkeit bekannt

Ja und einen Steuerbescheid habe ich leider auch erhalten und demnach muss ich die Zweitlohnsteuer sogar bis Ende 2020 vorauszahlen!

Von wann ist der ZWSt-Bescheid (Klagefrist)?
In NRW ist das Widerspruchsverfahren abgeschafft, da muss/kann sofort geklagt werden.

ZWSt für Seniorin

Alfred @, Montag, 20.04.2020 (vor 1714 Tagen) @ Claudia333

Vorsicht - die Stadt kann Zweckentfremdung von Wohnraum geltend machen (Leerstand länger als drei Monate).

ZWS für Seniorin

Claudia333, Dienstag, 21.04.2020 (vor 1713 Tagen) @ Alfred

Der Steuerbescheid ist leider schon vom 20.01.20 und der erste Fälligkeitstermin war der 17.3.20.
Da sollte ich 2067,84 Euro zahlen....
Damit ist leider auch die Widerspruchsfrist verstrichen; diese betrug vier Wochen.
Dennoch kann ich doch immer noch einen Anwalt einschalten, denke ich...?

ZWSt für Seniorin

Alfred @, Dienstag, 21.04.2020 (vor 1713 Tagen) @ Claudia333

Dennoch kann ich doch immer noch einen Anwalt einschalten, denke ich...?

Und was soll der Anwalt machen?
Steuerpflicht endet spätestens mit Datum der Abmeldung. Zweckentfremdung beachten.