Ferienhaus Rügen Gager

Alfred @, Dienstag, 28.04.2020 (vor 1705 Tagen) @ Nick81

Als Besitzer eines Ferienhauses auf Rügen, Gemeinde Gager, das ich vermiete und im Rahmen der Instandhaltung selber besuche, muss ich .da ZWS zahlen?

Besuch nur zur Instandhaltung (auch z.B. zur Teilnahme an einer Eigentümerversammlung usw.) muss steuerrechtlich unschädlich sein. Da gibt es gerichtliche Entscheidungen. Weiter s. 3. Frage

Die Satzung gibt eine Staffelung an, je nach Dauer der Eigennutzung. Ist diese noch rechtsgültig?

Ja, mir ist nichts Gegenteiliges bekannt.

Muss die Vermietung zwingend über einen Agentur laufen oder reicht auch einen Vermietung privat?

Hier dürfte die Fußfalle im § 2 (3) 2. liegen.
Wohnungen, die nachweislich ganz zum Zwecke der Einkommenserzielung (Geld- oder Vermögensanlage) gehalten werden;" …
unterliegen nicht der ZWSt. Der Nachweis ist für Eigentümer, die ihre Ferienimmobilie selbst vermarkten nur schwer und nur in Ausnahmefällen zu erbringen (z.B. wenn die Immobilie im gleichen Feriengebiet liegt wie die Wohnung des Eigentümers). Zeiträume, in denen keine Vermietung erfolgt, werden regelmäßig der Eigennutzung zugerechnet. Reibungslos erfolgt der Nachweis meist nur dann, wenn ein Vertrag mit einer Agentur vorliegt, der die Möglichkeit der Eigennutzung ausschließt.


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