ZWS-Bogen erhalten

muppel55, Samstag, 02.05.2020 (vor 1701 Tagen)

Hallo,

ich bin Anfang 2017 von meinen Eltern in NRW in ein anderes Bundesland gezogen und habe dort meine Hauptwohnung angemeldet. Bei der Anmeldung habe ich stumpf aus Gewohnheit den Elternwohnsitz als Nebenwohnung angegeben. Nun habe ich von der Gemeinde des Elternwohnsitzes einen Bogen zur Zweitwohnuggssteuererklärung erhalten und wurde informiert, dass seit 01/2020 dort die ZWS erhoben wird.

Der Elternwohnsitz war seit meinem Auszug nur noch eine Schlafgelegenheit, wenn ich mal hin und wieder zu Besuch war, was im Durchschnitt alle 2 Monate für ein paar Tage war. Daher hatte ich keine Nebenwohnung "inne", was ja Grundlage für die Erhebung der ZWS ist.

Was ist jetzt die schlauste Vorgehensweise?
1. Melderegister beim Amt der Hauptwohnung rückwirkend berichtigen lassen, da es nie Nebenwohnung war? Bußgeld?
2. Nebenwohnung einfach zum nächst möglichen Zeitpunkt abmelden?

Auf dem auszufüllenden Bogen würde ich dann nur die Hauptwohnung eintragen und unterschreiben sowie im Anschreiben erwähnen, dass es sich der Elternwohnsitz nur um eine jederzeit widerrufliche Wohngelegenheit handelt. Okay?

Danke und Gruß

ZWSt-Bogen erhalten

Alfred @, Samstag, 02.05.2020 (vor 1701 Tagen) @ muppel55

Auf dem auszufüllenden Bogen würde ich dann nur die Hauptwohnung eintragen und unterschreiben sowie im Anschreiben erwähnen, dass es sich der Elternwohnsitz nur um eine jederzeit widerrufliche Wohngelegenheit handelt. Okay?

Das funktioniert auch ohne melderechtliche Verrenkungen.
"Ich bin nicht Inhaber der Nebenwohnung. Mir wird dort in der elterlichen Wohnung nur eine jederzeit widerrufliche Wohngelegenheit geboten."
Diese Angabe in der Steuererklärung muss reichen, um der ZWST zu entgehen.

Für eine präzisere Antwort müsste man die Satzung der Kommune kennen.