Steuer obwohl nicht gewohnt / nur wegen Schule angemeldet für Zusage

ChrisTegra1, Sonntag, 03.05.2020 (vor 1700 Tagen)

Hallo,

ich wohne außerhalb Frankfurt und hatte mich bei meinem Onkel als Nebenwohnsitz (in Frankfurt) angemeldet, damit mich eine Berufsschule in Frankfurt nimmt, da ein Wohnort in Frankfurt Vorausasetzung war. Gewohnt habe ich ganz normal bei meinen Eltern zu der Zeit. Das war vor 10 Jahren, nun hatte ich vor einiger Zeit Brief bekommen zwecks Zweitwohnsitzsteuer. Ich habe nie dort gewohnt und auch nie irgendwas an ihn gezahlt, muss ich denn jetzt trotzdem so viel Geld bezahlen? Ich bin derzeit Student.

Steuer obwohl nicht gewohnt / nur wegen Schule angemeldet für Zusage

Alfred @, Sonntag, 03.05.2020 (vor 1700 Tagen) @ ChrisTegra1

Frankfurt am Main oder an der Oder?

Wann hast Du die Nebenwohnung abgemeldet?

Unabhängig von der ZWSt: Ein Verstoß gegen das Meldegesetz stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Auszug:
1) Ordnungswidrig handelt, wer … eine Wohnanschrift anbietet oder zur Verfügung stellt.
2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig -… sich … nicht richtig … anmeldet, … oder … nicht rechtzeitig abmeldet,
Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro und in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu tausend Euro geahndet werden.

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ChrisTegra1, Sonntag, 03.05.2020 (vor 1700 Tagen) @ Alfred

Ich habe nie dort gewohnt weil ich dann in meiner Heimatstadt die Schule besucht habe. Abgemeldet hatte ich mich nie, bei der Abmeldung werde ich aufgefordert die Wohndauer anzugeben. Wie soll ich denn nun weiterfahren?
Danke für die Hilfe!

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Alfred @, Sonntag, 03.05.2020 (vor 1700 Tagen) @ ChrisTegra1

Abmeldung der Nebenwohnung am Ort der Hauptwohnung. Wahrheitsgemäß mit dem Risiko evtl. ein Bußgeld einzufangen und den Onkel mit reinziehen oder mit aktuellem Datum und so tun, als wäre der Auszug gerade erfolgt. Andere Möglichkeiten sehe ich nicht.
Was die ZWSt angeht: am Main oder an der Oder?

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ChrisTegra1, Montag, 04.05.2020 (vor 1699 Tagen) @ Alfred

Am Main

Muss ich da jetzt mehrere hunderte von Euros zahlen wenn ich Ausziehdatum von damals (vor 10 Jahren) angebe? Was wäre denn die Variante womit ich am besten "heil" rauskomme? Wenn ich ausziehdatum "jetzt" eintrage?

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Alfred @, Montag, 04.05.2020 (vor 1699 Tagen) @ ChrisTegra1

In Frankfurt am Main gibt es die ZWSt erst seit 1.1.2019 – insofern spielen die 10 Jahre keine Rolle.

Ich gehe mal davon aus, dass Du die Aufforderung zur Abgabe einer „Erklärung zur ZWSt“ (Vordruck/Formular) bekommen hast. Dieser Vordruck lässt völlig außen vor, dass die Steuerpflicht nur besteht, wenn die zur Zweitwohnung umetikettierte Nebenwohnung auch innegehabt wird.

Mal abgesehen von dem melderechtlichen Unfug:
Du bist nicht Inhaber der Wohnung. Dir wird mit der Nebenwohnung nur eine jederzeit widerrufliche unentgeltliche Wohngelegenheit geboten.

Damit bist Du nicht steuerpflichtig. Eine derartige Feststellung sieht die Frankfurter Erklärung zur ZWSt aber nicht vor.

Zur zeitlichen Abfolge wäre es aus meiner Sicht zweckmäßig, zuerst die Erklärung abzugeben und danach die Abmeldung zu vollziehen. Dann sparst Du Dir das Kreuz bei Ziffer 2. Die Ziffern 3.1 bis 4.5. solltest Du nicht ausfüllen. Vor Datum und Unterschrift ist Platz genug, um die o.g., kursiv gesetzte Erklärung sinngemäß einzutragen. Alternativ kannst Du das auch in einem gesonderten Anschreiben tun. Kann sein, dass die Stadt noch mal nachfragt, z.B. eine Bestätigung verlangt. Bei Bedaf kannst Du dann hier wieder fragen.

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ChrisTegra1, Donnerstag, 07.05.2020 (vor 1697 Tagen) @ Alfred

Vielen Dank. Ich melde mich, sobald ich was neues höre

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ChrisTegra1, Samstag, 09.05.2020 (vor 1694 Tagen) @ Alfred

Ich hab das Formular leider nicht mehr finden können, reicht auch einfach ein Brief an die Behörde?

Lg

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Alfred @, Sonntag, 10.05.2020 (vor 1693 Tagen) @ ChrisTegra1

Internet-Seite der Stadt, dort ist die Erklärung zur ZWSt als PDF-Datei zu finden.

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ChrisTegra1, Sonntag, 10.05.2020 (vor 1693 Tagen) @ Alfred

Vielen vielen Dank für deine Hilfe!!!!

Ich bin dabei das Formular zur Abmeldung auszufüllen:

https://frankfurt.de/-/media/frankfurtde/service-und-rathaus/verwaltung/aemter-und-inst...

In der 4. Zeile steht "Bisherige Wohnung, Auszug am..:"

Soll ich das dann leer lassen?
2) Unter "Neue Wohnung" dann die Adresse Wohnadresse meiner Eltern eintragen?

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Alfred @, Montag, 11.05.2020 (vor 1693 Tagen) @ ChrisTegra1

In der 4. Zeile steht "Bisherige Wohnung, Auszug am..:"

Da gehört die Anschrift der abzumeldenden Nebenwohnung hin.

2) Unter "Neue Wohnung" dann die Adresse Wohnadresse meiner Eltern eintragen?

Da gehört Deine aktuelle Wohnanschrift hin.

Frankfurt ist für die Abmeldung zuständig, wenn dort auch Deine Hauptwohnung ist. Es gilt: Die Meldebehörde der Hauptwohnung bzw. alleinigen Wohnung ist auch für die Abmeldung einer Nebenwohnung zuständig.

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ChrisTegra1, Montag, 18.05.2020 (vor 1685 Tagen) @ Alfred

Danke, und was soll ich nun als Datum des Auszuges angeben? Ich habe ja nie dort gewohnt ^^

2) Ich wohne nun außerhalb Frankurt, das heißt, ich melde mich hier in meiner Behörd für die "Nebenwohnung" in Frankufrt ab?

https://www.schwalbach.de/city_info/webaccessibility/index.cfm?item_id=854712&waid=...

hier finde ich leider kein Formular dazu. Da steht " Eine Abmeldung Ihrer Wohnung ist also nur dann erforderlich, wenn Sie ins Ausland verziehen oder eine von mehreren Wohnungen (Nebenwohnung) aufgeben."

Muss ich denn jetzt doch nicht mich abmelden? Sry für die dumme Fragen

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Alfred @, Mittwoch, 20.05.2020 (vor 1684 Tagen) @ ChrisTegra1

… was soll ich nun als Datum des Auszuges angeben? Ich habe ja nie dort gewohnt

Du hast das Datum des Einzugs doch auch schon „erfunden“.

… hier finde ich leider kein Formular dazu.

Aber hier:
https://www.schwabach.de/de/zuhause-in-schwabach/buergerbuero/dienstleistungen/1859-anm...

Melderechtlich bist Du derzeit mit „mehreren Wohnungen“ registriert. Eine davon willst Du aufgeben.

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ChrisTegra1, Donnerstag, 21.05.2020 (vor 1682 Tagen) @ Alfred

Also das Datum von vor 10 Jahren?

Danke für den Link, Der Link ist von "Schwabach", ich komme ja aus Schwalbach :D

Könntest du mir bitte hier auch helfen?

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Alfred @, Freitag, 22.05.2020 (vor 1681 Tagen) @ ChrisTegra1

Also das Datum von vor 10 Jahren?

Noch mal meinen Beitrag vom 3.5. lesen.

Könntest du mir bitte hier auch helfen?

Leider nein , ein entsprechendes Angebot von Schwalbach habe ich im Netz nicht gefunden. Formular gibt es aber sicherlich im Bürgerbüro.

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ChrisTegra1, Donnerstag, 28.05.2020 (vor 1675 Tagen) @ Alfred

Habe nun eine Mitteilung vond er Stadt Frankfurt erhalten:

"..hierbei haben wir festgestellt, dass Sie keine Angaben zur Wohnfläche und zum Baujahr gemacht haben. Eine weitere Bearbeitung ist nicht möglich. Weiterhin haben Sie keine geeignete Unterlage über die Miete für das Kalenderjahr 2018 beigefügt.

Wir bitten Sie daher über die schriftliche Mitteilung der Wohnfläche und des Baujahres sowie Zusendung einer vollständigen Kopie Ihres Mietvertrages oder Mietänderungsvertrages. Wenn Ihnen die Angaben zur Wohnfläche und zum Baujahr nicht bekannt sind, kontaktieren Sie Ihren Vermieter"

Kannst du mir bitte weiterhelfen wie ich nun zu reagieren habe?

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Alfred @, Donnerstag, 28.05.2020 (vor 1675 Tagen) @ ChrisTegra1

Hast Du in der ZWStErkl bzw. in einem gesonderten Anschreiben sinngemäß angegeben: „Ich bin nicht Inhaber der Wohnung. Mir wird mit der Nebenwohnung nur eine jederzeit widerrufliche unentgeltliche Wohngelegenheit geboten.“ (s. Beitrag vom 04.05., 21:29)

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ChrisTegra1, Freitag, 29.05.2020 (vor 1675 Tagen) @ Alfred

Ja, hab ich genau so angegeben über meiner Unterschrift

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Alfred @, Freitag, 29.05.2020 (vor 1674 Tagen) @ ChrisTegra1

Würde ich ganz milde gestimmt (schriftlich) so reagieren:

"Gemäß Ihrer Satzung ist Steuergegenstand das Innehaben einer Zweitwohnung im Stadtgebiet und steuerpflichtig ist jede volljährige Person, die im Stadtgebiet eine Zweitwohnung innehat. Wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, bin ich nicht Inhaber der Nebenwohnung und somit nicht steuerpflichtig. Inhaber einer Zweitwohnung ist nur derjenige, der rechtlich gesichert über die Nutzung an der Wohnung verfügen kann (vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1983), dies ist bei der Nutzung einer jederzeit widerruflichen unentgeltlichen Wohngelegenheit offensichtlich nicht der Fall (vgl. z.B. BVerwG Urteil vom 13.05.2009 – 9 C 7.08.)
Damit ist entgegen Ihrer Behauptung eine abschließende Bearbeitung meiner Erklärung zur Zweitwohnungsteuer für Sie auch ohne Kenntnis der Wohnfläche und des Baujahres ohne weiteres möglich.
Die Zusendung einer vollständigen Kopie meines Miet- oder Mietänderungsvertrages ist mir aus ersichtlichen Gründen nicht möglich."

Geht natürlich auch unfreundlicher.

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ChrisTegra1, Samstag, 30.05.2020 (vor 1673 Tagen) @ Alfred

Wow, danke!!!!

Hab ihr mal geantwortet. Melde mich, sobald ich was neues höre

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ChrisTegra1, Samstag, 27.06.2020 (vor 1645 Tagen) @ Alfred

Nach zwei Emails von mir - was im Brief gewünscht war - kam bis jetzt immer noch keine Antwort.

Bei nem Brief sollten die aber reagieren, oder?

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Alfred @, Samstag, 27.06.2020 (vor 1645 Tagen) @ ChrisTegra1

Nach zwei Emails von mir - was im Brief gewünscht war - kam bis jetzt immer noch keine Antwort.
Bei nem Brief sollten die aber reagieren, oder?

Das verstehe ich inhaltlich nicht. Welche Emails?

Knapp 1 Monat Reaktionszeit ist nach meiner Erfahrung nicht viel - zumal die ZWSt für Ffm eine neue Angelegenheit ist.

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ChrisTegra1, Samstag, 27.06.2020 (vor 1645 Tagen) @ Alfred

Habe auf den Brief per Mail geantwortet mit dem Text, den du "verfasst" hast.

Okay, dann warte ich mal noch.. melde mich! Dankeeee

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Alfred @, Sonntag, 28.06.2020 (vor 1645 Tagen) @ ChrisTegra1

Es ist zwischen "Schriftform", "Elektronische Form" und "Textform" zu unterscheiden.
Wenn die Stadt Deine Erklärung „schriftlich“ verlangt hat, erwartet sie ein papiergebundenen Schreiben mit Unterschrift. Eine Email genügt dem nicht.
Kann also sein, dass sie deswegen nicht antwortet. Also Brief hinterher.

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ChrisTegra1, Dienstag, 12.01.2021 (vor 1446 Tagen) @ Alfred

Vielen Dank Alfred. Habe nun die Antwort bekommen, das ich es nicht zahlen muss mit dem Hinweis, nochmal zu überlegen mich von dort abzumelden, was ich direkt auch getan habe.

Danke!

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René ⌂ @, Donnerstag, 14.01.2021 (vor 1444 Tagen) @ ChrisTegra1

Cool, nach so langer Zeit positives Feedback zu lesen!