Zweitwohnsitz nicht abgemeldet, nun Zweitwohnungssteuer zahlen?

Ali1610, Montag, 18.05.2020 (vor 1685 Tagen)

Hallo,

ich habe von der Stadt Merseburg eine Aufforderung zur Zweitwohnungssteuererklärung erhalten. Ich wohne da aber schon ewig nicht mehr, habe mich nur nicht abgemeldet...

- Studentenwohnheim, Auszug aus der Zweitwohnung zum 01.04.2016 aufgrund von Hochschulwechsel und Umzug in eine andere Stadt (ebenfalls Zweitwohnung, der Erstwohnsitz war die ganze Zeit bei meinen Eltern)
- Zweitwohnungssteuerpflicht erst seit 1.1.2019
- Zweitwohnung in Merseburg bis dato nicht abgemeldet

Was sollte ich jetzt tun? Bzw. was sollte ich erwarten? Ich habe mich nicht abgemeldet, daher ist dafür wohl eine Strafzahlung für eine Ordnungswidrigkeit zu erwarten? Und ich sollte mich schnellstmöglich abmelden (bei meinem Hauptwohnsitz, wenn ich das richtig verstanden habe?), aber geht das evtl. auch rückwirkend und käme ich damit vielleicht sogar aus dem Thema komplett raus? Und muss ich die Steuer rotzdem zahlen, obwohl ich zum relevanten Zeitpunkt gar nicht mehr dort gewohnt habe?

LG

Nebenwohnung nicht abgemeldet, nun Zweitwohnungsteuer zahlen?

Alfred @, Dienstag, 19.05.2020 (vor 1684 Tagen) @ Ali1610

Der Auszug aus einer Wohnung ist ein tatsächlicher Vorgang, der sich durch eine Bestätigung des Wohnheims vermutlich nachweisen lässt. Mit dieser Bestätigung müsste eine rückwirkende Abmeldung der Nebenwohnung möglich sein - am Ort der Hauptwohnung. Ob die Stadt Merseburg daraus ein Bußgeldverfahren ableitet, kann ich nicht beurteilen.

Zweitwohnungsteuerpflicht besteht in Deinem Fall nicht. Da ist die Rechtsprechung des BVerwG ziemlich eindeutig. Das Nutzungsende (= Tag des Auszugs) trägst Du in das Formular ein. Weitere Angaben zu Nebenwohnung würde ich nicht machen.