Nebenwohnung nicht abgemeldet, nun Zweitwohnungsteuer zahlen?

Alfred @, Dienstag, 19.05.2020 (vor 1684 Tagen) @ Ali1610

Der Auszug aus einer Wohnung ist ein tatsächlicher Vorgang, der sich durch eine Bestätigung des Wohnheims vermutlich nachweisen lässt. Mit dieser Bestätigung müsste eine rückwirkende Abmeldung der Nebenwohnung möglich sein - am Ort der Hauptwohnung. Ob die Stadt Merseburg daraus ein Bußgeldverfahren ableitet, kann ich nicht beurteilen.

Zweitwohnungsteuerpflicht besteht in Deinem Fall nicht. Da ist die Rechtsprechung des BVerwG ziemlich eindeutig. Das Nutzungsende (= Tag des Auszugs) trägst Du in das Formular ein. Weitere Angaben zu Nebenwohnung würde ich nicht machen.


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