nebenwohnsitz bei den eltern im haus

Christian @, Mittwoch, 21.03.2007 (vor 6246 Tagen) @ Moni

Selber Hallo,
da ich die Satower Satzung nicht im Netz gefunden habe, kann ich die eine oder andere Frage nicht beantworten. Auf jeden Fall ist es eindeutig und entspricht ständiger Rechtsprechung, dass Du für ein Zimmer in der Wohnung der Eltern, das Du nicht „innehast“, auch nicht zur Zweitwohnungsteuer herangezogen werden kannst.
Mit Ämtern telefonieren hilft da überhaupt nichts. Im Steuerbescheid muss angegeben sein, bei wem bis wann Widerspruch einzulegen ist. Genau das ist zu tun. Danach kann man weiter sehen.
Dazu lese am besten den mittlerweile etwas längeren Beitrag von/zu ZWSOpfer. Solltest Du Dich nicht mehr in der Ausbildung/im Studium befinden und berufstätig sein werden, gilt bezüglich des „Innehabens“ das Gleiche. Kein Innehaben der Nebenwohnung = keine Zweitwohnungsteuerpflicht.
Noch Fragen>
Gruß


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