Neueste fragliche Satzungen Stetten und Siegsdorf
Von der Gmeinde Stetten am Bodensee wurde nun im Mitteilungsblatt Seite 28
https://www.myeblaettle.de/frontend/getcatalog.do?catalogId=155587&catalogVersion=1... wieder eine anfechtbare Satzung veröffentlicht.
Bemessungsgrundlage "geschätzt"
dazu kann jeder neue Bescheid angefochten werden mit dem Hinweis auf ein Verfahren mit dem Az OVG 4 Z B 20 246 - ruhendes Verfahren beantragen bis zur Grundsatzentscheidung!
Dazu wäre auch die Satzung von Siegsdorf Neu zum 1.7.2020 ebenfalls betroffen!
Neueste fragliche Satzungen Stetten und Siegsdorf
Von der Gmeinde Stetten am Bodensee wurde nun im Mitteilungsblatt Seite 28
https://www.myeblaettle.de/frontend/getcatalog.do?catalogId=155587&catalogVersion=1... wieder eine anfechtbare Satzung veröffentlicht.
Bemessungsgrundlage "geschätzt"
dazu kann jeder neue Bescheid angefochten werden mit dem Hinweis auf ein Verfahren mit dem Az OVG 4 Z B 20 246 - ruhendes Verfahren beantragen bis zur Grundsatzentscheidung!
Noch viel grphierender ist der Fehler mit dem Bewertungsmaßstab bezugnehmend auf 1965 - da haben sich die Stettener ja ein richtig faules Eis geleistet - es ist scheinbar noch nicht angekommen, wie das BVerfG und BVerwG alle diese Satzungen als rechtswidrig erklärt- für Oberstdorf sogar eine Katastrophe - deshalb keine Erlaubnis mit dieser Satzung neue Bescheide zu erstellen - zusätzlich riesige Rückzahlungen leisten !
Dazu wäre auch die Satzung von Siegsdorf Neu zum 1.7.2020 ebenfalls betroffen!
allerdings nur wegen Bemessungsgrundlage "geschätzt"
Auf den Punkt gebracht: Wenn jeder Empfänger eines Bescheides Widerspruch einreicht schaunen sehr viele Kämmerer in die Röhre!!
Ja damit ist nun auch der Grund zu suchen- dass man von Stetten die Satzung nur im Mitteilungsblatt veröffentlichte - auf der Internetseite -Rathaus - noch die ALTE!!
Es steht fest: Die Gerichtsverfahren sind künftig mit solchen Satzungen auszulasten!!!!
REchtschutzversicherungsmissbrauch der Kommunen sorgen für Ungleiches wird immer Ungleicher!!