beruflich bedingte Zweitwohnung im Miteigentum
Hallo,
mich beschäftigt eine Fragestellung auf die ich bisher leider keinerlei befriedigende Antwort finden konnte, obwohl ich alles abgesucht habe, was mir zur Verfügung stand.
Ich bin verheiratet, nicht dauernd getrennt lebend und habe mit meinem Mann eine Hauptwohnung in M., wo wir auch hauptsächlich beruflich tätig sind. Vor einigen Jahren konnten wir eine kleine Wohnung in Garmisch-Partenkirchen übernehmen (jeweils in hälftigem Miteigentum). Diese Wohnung haben wir bis vor einiger Zeit als Nebenwohnung (Ferienwohnung) genutzt und auch ganz normal die geforderte Zweitwohnungssteuer entrichtet.
Nun hat der Arbeitgeber meines Mannes vor längerer Zeit ein Büro in Garmisch eröffnet. Mein Mann arbeitet nunmehr idR. 3 - 4 Tage in M., aber eben auch 1 - 2 Tage in der Woche in diesem Büro in Garmisch. Die Wohnung in Garmisch wird von meinem Mann schon länger nur mehr ausschließlich zu diesem Zweck aus beruflichen Gründen benutzt.
Auf folgende Fragen hätte ich gerne eine Antwort:
Kann mein Mann von der Zweitwohnungssteuer befreit werden, weil er die Wohnung nur noch beruflich nutzt (Rspr. des Bundesverfassungsgerichts) und wir ja unseren Hauptwohnsitz in M. haben? Wird die Zweitwohnungssteuer in diesem Fall u. U. dann von mir in voller Höhe (für die ganze Wohnung) oder nur noch zur Hälfte (ich habe ja nur zur Hälfte Eigentum an der Wohnung) erhoben, falls ich die Wohnung weiter als Nebenwohnung (Ferienwohnung) nutze? Die Satzung sieht hierzu folgendes vor: "Haben mehrere Personen gemeinschaftlich eine Zweitwohnung inne, so sind sie Gesamtschuldner nach § 44 der Abgabenordnung". Das verstehe ich leider nicht.
Was ist, wenn ich künftig ganz darauf verzichten würde, die Wohnung überhaupt zu benutzen? Fällt dann auch eine Zweitwohnungssteuer an, weil ich die Wohnung ja theoretisch rechtlich (Miteigentümer) benutzen könnte?
Noch eine Alternative: Was wäre, wenn ich neben meiner Haupttätigkeit in M. ebenfalls 1 - 2 Tage/Woche beruflich in Garmisch tätig wäre, unabhängig von der beruflichen Tätigkeit meines Mannes (anderer Arbeitgeber und anderes Zeitfenster) und die Wohnung ausschließlich dafür nutzen (keinerlei Erholungs- oder Ferienzwecke) und vorhalten würde?
Kann mir hier jemand weiterhelfen? Ich würde mich wirklich sehr über Eure Unterstützung freuen.
Marella