Wie bezahlt man diese Steuer eigentlich?

melele, Donnerstag, 16.07.2020 (vor 1789 Tagen)

Ich habe mir beruflich bedingt ein Zimmer in einer anderen Stadt genommen. Das war im März. (Mietvertrag ab 1. März.) Habe dann auch brav den Zweitwohnsitz angemeldet, allerdings (aus Corona-Gründen) nicht persönlich, sondern per Post, mit Formular, Wohnungsgeberbestätigung und Perso-Kopie. Im Internet stand, das ginge, also hab ich das gemacht, weil ich nicht (und auch noch mit einem leichten Schnupfen!) während einer Epidemie in ein Amt rennen wollte wenn ich nicht unbedingt muss.

Mein "Problem"? Ich habe nie irgendeine Antwort darauf erhalten, also auch keine Aufforderung, Zweitwohnsitzsteuer zu zahlen. Ich weiß, dass ich die zahlen müsste, und ich habe nicht die geringste Absicht, irgendwelche Steuern zu hinterziehen. Aber wie genau werde ich denn nun mein Geld los? Ist es normal, dass ich nie irgendwelche Post gekriegt habe, oder muss ich befürchten, dass meine ursprüngliche Meldung in der Post verschollen ist, und wie finde ich das heraus? Ursprünglich dachte ich ja, okay, die brauchen einfach etwas länger um den Papierkram zu bearbeiten, aber allmählich mache ich mir Sorgen.

Wie bezahlt man diese Steuer eigentlich?

Alfred @, Donnerstag, 16.07.2020 (vor 1789 Tagen) @ melele

In welcher Kommune ist die Nebenwohnung?

Wie bezahlt man diese Steuer eigentlich?

melele, Donnerstag, 16.07.2020 (vor 1789 Tagen) @ Alfred

Bremen

Wie bezahlt man diese Steuer eigentlich?

René ⌂ @, Freitag, 25.09.2020 (vor 1718 Tagen) @ melele

Für die Steuer bekommst du in der Regel zunächst ein Formular (manche nennen es auch Steuererklärung). Dort trägst du bspw. Miete ein. Und erst danach wird dir ein Bescheid erlassen, in dem dann auch steht, wann und wie du diese zu entrichten hast. Überweisen ohne Bescheid wäre witzlos - wie soll die Kommune denn das verbuchen?

Deine Aufgabe ist es, dich ordentlich zu melden. Es ist Aufgabe der Kommune, diese Steuern einzufordern. Nun ist die Frage eigentlich nur: Solltest du dich noch mal rühren?

Ich bin kein Anwalt, aber es pragmantischer Sicht: du hast ein Formular abgeschickt - und hast keinerlei Feedback (auch keine Meldebescheinigung) erhalten. Es wäre ein Punkt, stutzig zu werden - und nachzufragen.

Nur für den Fall der Fälle: bei der Anmeldung zählt nicht der Tag des Mitvertrages, sondern wann du in die Wohnung gezogen bist (also bspw. Möbel mitgebracht hast). Wenn sich das auch wegen Corona verzögert, kannst du auch ein späteres Datum nennen.