Beteiligung an Entscheidungen in Gemeinden
PS: Hier in „meinem“ netten Ostseeort ist die Zweitwohnungssteuer der größte Einnahmeposten (50%mehr als Gewerbesteuer) zählz man die Zwangsjahreskurtaxe und die Grundsteuer dazu zahlen Nichtwahlberechtigte 50% des Haushaltes .
Bitte exakt den Ort nennen, nachprüfen ob denn die Satzung überhaupt noch gültig ist, denn wegen jüngsten oberste Gerichtsentscheidungen sind zahlreiche Satzungen rechtswidrig, aber viele Kommunen riskieren trotzdem ohne neue Satzungen mit den bisherigen Satzungen wieder Bescheide auszustellen, die wenigsten Bürger denken so wie Du ja die mackern etwas - dass man sich natürlich auch wehren kann das haben die Urteile vom Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht wohl eindeutig bestätigt.
Wegen Beteilung an Entscheidungen bei Gemeinden braucht man keine Klage anstrengen, denn der Gesetzgeber hat absichtlich Bürger mit Zweitwohnungen zar nicht nach rassistischen Fakten sondern einfach diskriminierend eingestuft. Das hängt auch mit dem Kommunalen Finanzausgleich zusammen - denn nur für Ia - Bürger bekommt die Gemeinde nur Erstwohnsitzbürger berücksichtigt.
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Incal,
17.07.2020
- Beteiligung an Entscheidungen in Gemeinden - Rebell, 17.07.2020